Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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Ähnlicher Vertuschungs-Fall derzeit in Dresden! (Justiz verwickelt!) (Recht)

Referatsleiter 408, Tuesday, 13.11.2012, 15:11 (vor 4391 Tagen) @ Christine
bearbeitet von Christine, Tuesday, 13.11.2012, 15:38

Rücktritte gibt es nur, wenn das politisch gewollt ist. Deshalb glaube ich nicht, das die freie Wähler Gemeinschaft mit ihrer Forderung Erfolg haben wird.

Sowas "ähnliches" läuft gerade auch bei uns in Sachen "Sachsensumpf": http://www.sz-online.de/Nachrichten/Sachsen/Befangenheitsantraege_im_Sachsensumpf_-Prozess/articleid-3203045

Da sollen auch 2 Journalisten mundtot gemacht werden und bekommen die Macht der "unabhängigen & makellosen" Justiz zu spüren.

"Dresden. Im Berufungsprozess gegen zwei freie Journalisten aus Leipzig wegen Artikeln zur „Sachsensumpf“-Affäre lehnen die Verteidiger den Vorsitzenden Richter als befangen ab. Dieser habe vor fünf Jahren in einem namentlich gekennzeichneten Beitrag im Informationsheft des Sächsischen Richtervereins die damals bekanntgewordenen Vorwürfe gegen Juristen ohne Aktenstudium als haltlos dargestellt. Auch habe er Partei für seine Kollegen ergriffen und das öffentliche Bekanntgeben der Vorwürfe durch Journalisten verurteilt, erklärte Anwalt Steffen Soult zum Prozessauftakt am Dienstag am Landgericht Dresden.

Beide Angeklagten hatten 2008 intensiv über Vorwürfe gegen sächsische Juristen berichtet. Der Richter sei nun objektiv nicht in der Lage, ein inhaltlich faires Urteil zu sprechen, argumentierte Soult. Der Anwalt zeigte sich angesichts der deutlichen Positionierung des Richters in dem zweiseitigen Text 2007 zugleich verwundert darüber, dass er sich nicht schon von selbst aus persönlichen Gründen für befangen erklärt habe.

In erster Instanz waren die Reporter Arndt Ginzel und Thomas Datt 2010 vom Amtsgericht Dresden wegen übler Nachrede zu Geldstrafen in Höhe von je 2500 Euro verurteilt worden. Sie und die Staatsanwaltschaft legten dagegen Berufung ein.

Hintergrund ist ein als Frage formulierter Satz in einem Beitrag für „Zeit Online“. Darin setzten sich die Männer kritisch mit Ermittlungen um das einstige Leipziger Minderjährigen-Bordell „Jasmin“ auseinander - und mit Konflikten zwischen Polizisten und Juristen hinter den Kulissen, die mit Dienstaufsichtsbeschwerden und Strafanzeigen ausgetragen wurden. Wegen einer Passage, die zwei damals ermittelnde Polizeibeamte beleidigt haben soll, kamen sie vor Gericht. (dpa)"

Was dem "gereinigten Beitrag" nicht zu entnehmen ist, dass ist der Fakt von den 2 hochrangigen Juristen, die diese "Einrichtung" besucht haben sollen. Ein Fünkchen Wahrheit wird ja wohl dran sein ..... wer mehr dazu lesen will: http://de.wikipedia.org/wiki/Sachsensumpf


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