Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

Homepage - Archiv 1 - Archiv 2 -- Hilfe - Regeln für dieses Forum - Kontakt - Über uns

125921 Einträge in 30822 Threads, 293 registrierte Benutzer, 366 Benutzer online (1 registrierte, 365 Gäste)

Entweder bist Du ein aktiver Teil der Lösung, oder ein Teil des Problems.
Es gibt keine unbeteiligten Zuschauer!

    WikiMANNia
    Femokratieblog
Avatar

Kollegen bei Schießerei im Stich gelassen: Bewährung für PolizistINNEN (Frauen)

Rainer ⌂ @, ai spieg nod inglisch, Tuesday, 16.11.2021, 22:48 (vor 891 Tagen)

Wegen der 100 prozentigen Eignung als Klamauk und dass die Autoren von der Gemeinschaft per Zwangsgebühren vollversorgt sind, hier als Vollzitat

Zwei PolizistINNEN sollen zwei Kollegen bei einer Schießerei in Gevelsberg im Stich gelassen haben. Die Richter am Amtsgericht Schwelm verurteilten sie deshalb in Hagen.

Ein Jahr Freiheitsstrafe auf Bewährung für beide PolizistINNEN, so urteilt das Amtsgericht am Dienstagmittag. Die Richter halten die BeamtINNEN für schuldig. Sie müssen auch den Polizeidienst verlassen, wenn das Urteil so rechtskräftig wird. Angeklagt waren die 32 und 37 Jahre alten Frauen wegen versuchter Körperverletzung durch Unterlassen. Aus Platzgründen tagt das Schwelmer Gericht in Hagen.

Kollegen bei Schießerei allein gelassen

Die Situation im Mai 2020 in Gevelsberg glich einem Krimi. Einer der beteiligten Polizisten sagt im Prozess: "Es war wie im Krieg". Die beiden angeklagten BeamtINNEN kamen zufällig mit dem Streifenwagen zu einer Verkehrskontrolle, die gerade völlig eskalierte. Ein angehaltener Autofahrer, der mit Haftbefehl gesucht und wurde, schoss plötzlich auf die kontrollierenden Polizisten. Einer von ihnen wurde trotz Schutzweste getroffen und ging verletzt zu Boden.

PolizistINNEN ließen sich vom Tatort wegfahren

Eine der beiden Angeklagten sagt zu Prozessbeginn: "Mir ist klar, dass sich in den Köpfen der Anwesenden bereits ein Bild über uns gebildet hat." Sie bittet um Verständnis. Dann schildern beide den verhängnisvollen Einsatz aus ihrer Sicht.

Zufällig bei Verkehrskontrolle vorbeigekommen

Sie waren mit dem Streifenwagen vorbeigefahren und hatten nach dem Winken ihres Kollegen zunächst "circa 20-40 Meter weiter weg" angehalten. "Raus, Widerstand" hatte eine noch gerufen. Sie hatten bereits den Streifenwagen verlassen, als der erste Schuss fiel - kein Zweifel, dass dies ein scharfer Schuss gewesen sei. Woher, sei nicht klar gewesen. Dann sahen sie ihren Kollegen am Boden liegen. "Dann brach die Hölle über uns aus", sagt die zweite angeklagte PolizistINNEN, und meint damit den Schusswechsel, den es dann zwischen Polizisten und Autofahrer gab.

Todesangst und Panik

Sie bekamen Panik, hatten Todesangst. "Für Außenstehende sicher schwer nachvolllziehbar", sagt eine der PolizistINNEN. Sie seien zwar bei diversen Trainings gewesen, aber nie in dieser Form mit so vielen Schüssen, bei denen man damit rechnet, getroffen zu werden.

Schüsse aus der Dunkelheit

Aus ihrer Position hinter dem Streifenwagen konnten sie durch die getönten Scheiben nichts erkennen - weder Anzahl der Schützen, noch, aus welcher Richtung die Schüsse kamen. Jeden Moment hätte sie damit gerechnet, dass ein Täter kommt und schiesst, sagt eine der Angeklagten. Das Funkgerät, mit dem sie Verstärkung hätten rufen können, lag im Auto.

Vorbeifahrers Auto gestoppt

Die KollegINNEN schrie "Lauf!" und das taten sie beide. Die beiden PolizistINNEN stoppten ein Auto, um an ein Handy zu gelangen und Verstärkung zu rufen. Mit der FahrerINNEN fuhren sie vom Tatort weg. Dass sich das Auto vom Tatort entfernen würde, damit hatten sie nicht gerechnet, ergänzt ihre KollegINNEN.

Die FahrerINNEN selbst kann sich im Prozess nicht mehr an Details erinnern, aber wohl daran, dass beide panisch gewesen seien. Und dass sie Angst um ihren Kollegen gehabt hätten.

Einsatz gemeldet und zurück gefahren

Mit dem Handy der FahrerINNEN meldeten sie sich bei der Leitstelle und berichteten über den Einsatz. Die Leitstelle forderte sie auf, zurück zum Tatort zu gehen, was sie dann auch taten, sagt die PolizistINNEN aus.

Ihr Dienstgruppenleiter erzählt später im Prozess, dass die beiden unter Schock standen. Sie konnten "keinen strukturierten Satz zusammenbringen".

Angeschossener Kollege macht ihnen keinen Vorwurf

Der angeschossene Kollege, der dank Schutzweste nur Prellungen und einen Bluterguss davongetragen hatte, macht den beiden PolizistINNEN keinen Vorwurf. "Im Gegenteil. Es tut mir ziemlich leid, dass sie hier sitzen", sagt er im Zeugenstand. Auch sein Kollege berichtet, dass er den Eindruck hatte, dass die Schüsse in Richtung der beiden PolizistINNEN gingen. Das Verhalten der beiden hätte nichts am Ablauf der Situation geändert.

Kollegen in Gefahr zurück gelassen laut Anklage

Die Staatsanwaltschaft wirft den beiden versuchte gefährliche Körperverletzung im Amt durch Unterlassen vor. Zwar hätten sich beide reumütig gezeigt, aber durch ihre besondere Stellung als PolizistINNEN seien sie verpflichtet gewesen, zu helfen. Die eigene Gefährdung hätte sich in Grenzen gehalten - es gab Deckung, schusssichere Westen und im Auto hätten sich weitere Waffen mit vollen Magazinen befunden. Die Abgabe eines Warnschusses sei zumutbar gewesen. Deshalb fordert der Staatsanwalt ein Jahr Freiheitsstrafe auf Bewährung.

Urteil: Ein Jahr Freiheitsstrafe auf Bewährung

Das Schöffengericht folgt dem Antrag der Staatsanwaltschaft und verurteilt die beiden Frauen zu einem Jahr Freiheitsstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt wird. Zugute hält es den Angeklagten, dass sie Reue gezeigt hätten. Auch, dass die beiden Polizisten deutlich gemacht hätten, dass sie kein Interesse an einer Bestrafung ihrer Kollegin haben, spielt eine positive Rolle.

"Besondere Pflicht als Polizisten" (Anmerkung: aber nicht als PolizistINNEN?)

Die Reaktion sei in dieser Ausnahmesituation zwar menschlich gewesen, aber gerade als Polizisten hätten sie eine besondere Pflicht gehabt, ihren Kollegen zu helfen. Sie hätten sich einen Überblick verschaffen müssen, auch, weil sie nicht wussten, wie es den anderen beiden Polizisten vor Ort ging.

Urteil ist nicht rechtskräftig

Die beiden Angeklagten nehmen das Urteil reglos entgegen. Ihre Verteidiger kündigen an, gegen das Urteil vorzugehen.
...
https://www1.wdr.de/nachrichten/ruhrgebiet/prozess-polizistinnen-lassen-kollegen-im-stich-102.html

Der Richter hätte besser den "Damen" erklärt, dass sie keine PolizistINNEN, sondern Polizisten sind.

Rainer

--
[image]
Kazet heißt nach GULAG und Guantánamo jetzt Gaza
Mohammeds Geschichte entschleiert den Islam
Ami go home und nimm Scholz bitte mit!

Tags:
PolizistINNEN


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum