Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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§ 217 (Mord an Kindern)

Wolfgang A. Gogolin ⌂ @, Hamburg, Tuesday, 13.11.2012, 20:09 (vor 4404 Tagen) @ Referatsleiter 408

... Hat der Feminismus die Frauen, die eigentlich Leben auf die Welt bringen und erhalten sollen, soweit getrieben, dass sie bedenken- und emotionslos ihre Kinder umbringen? ...

Nein,
derlei gab es auch schon in der präfeministischen Ära, der alte § 217 des Strafgesetzbuchs sah besonders milde Strafen für Babymörderinnen vor. Nichteheliche Gburten waren für die armen Frauen ja sooo belastend, da musste man einfach Verständnis für die Täterinnen haben.

Männliche Gehilfen oder Anstifter wurden dagegen auch damals nach § 211 StGB (Mord) oder § 212 StGB (Totschlag) zur Rechenschaft gezogen. Klar, die hatten schon immer Tätergene.

Viele Grüße
Wolfgang


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