Verwaltungsgericht bestätigt Verbot von RT.DE - In Deutschland herrscht für den Rundfunk das Prinzip der Staatsferne. (GEZ)
Das Verbot des deutschsprachigen Angebots von Russia Today ist rechtens. Auch Großbritannien verbietet RT.
Das Verwaltungsgericht Berlin hat am Donnerstag den Eilantrag der RT DE Productions GmbH gegen die Untersagung des Fernsehprogramms RT.DE abgelehnt. Damit wollte die Produktionsfirma das Verbot des deutschsprachigen Angebots von RT - ehemals Russia Today - aushebeln.
Die von der Medienanstalt Berlin-Brandenburg (MABB) ausgesprochene Beanstandungs- und Unterlassungsverfügung, der eine Entscheidung der Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) der Landesmedienanstalten zugrunde liegt, sei nach summarischer Prüfung rechtmäßig, teilte die MABB am Freitagmorgen mit.
Neben der EU haben nun auch die britischen Behörden dem russischen Staatssender RT die Sendelizenz entzogen. Der Sendestopp gelte "ab sofort", gab die britische Medienaufsicht Ofcom am Freitag bekannt. Großbritannien folgte damit einem ähnlichen Schritt der EU-Staaten, die den russischen Sender wegen seiner Berichterstattung über den Ukraine-Krieg bereits verboten haben. Kreml-Sprecher Dmitri Peskow bezeichnete das Verbot als ein weiteres Beispiel für den westlichen "antirussischen Wahnsinn", der die Meinungsfreiheit aushöhle.
[Der tägliche Nachrichtenüberblick aus der Hauptstadt: Schon rund 57.000 Leser:innen informieren sich zweimal täglich mit unseren kompakten überregionalen Newslettern. Melden Sie sich jetzt kostenlos hier an.]
Die MABB hatte das Verbot für RT.DE mit der fehlenden Lizenz begründet. In Deutschland herrscht für den Rundfunk das Prinzip der Staatsferne. Da Russia Today und seine internationalen Ableger vom russischen Staat finanziert werden, gäbe es wenig Chancen für die Erteilung einer deutschen Lizenz. Russia Today beruft sich auf eine serbische Lizenz, die allerdings aus Sicht der deutschen Landesmedienanstalten für ein Programm wie RT.DE nicht ausreicht.
Wenn das damit begründet wird "In Deutschland herrscht für den Rundfunk das Prinzip der Staatsferne." , dann müssten die kriminellen Staatsfunksender ARD ZDF schon lange ihre Lizenz verloren haben. Wie verlogen ist das eigentlich?
gesamter Thread:
- Verwaltungsgericht bestätigt Verbot von RT.DE - In Deutschland herrscht für den Rundfunk das Prinzip der Staatsferne. -
Marvin,
21.03.2022, 17:07
- Ein Akt der Verzweiflung, wer will sieht RT jetzt erst recht -
Borat Sagdijev,
21.03.2022, 17:18
- Beschl. v. 17.03.2022, Az. VG 27 L 43/22 - Ausschussquotenmann, 21.03.2022, 18:33
- Vielleicht erklärt mal jemand diesen Affen, dass es im Internet keinen "Rundfunk" gibt. - Rainer, 21.03.2022, 20:00
- Ein Akt der Verzweiflung, wer will sieht RT jetzt erst recht -
Borat Sagdijev,
21.03.2022, 17:18