Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

Homepage - Archiv 1 - Archiv 2 -- Hilfe - Regeln für dieses Forum - Kontakt - Über uns

129319 Einträge in 32078 Threads, 293 registrierte Benutzer, 141 Benutzer online (1 registrierte, 140 Gäste)

Entweder bist Du ein aktiver Teil der Lösung, oder ein Teil des Problems.
Es gibt keine unbeteiligten Zuschauer!

    WikiMANNia
    Femokratieblog

An neuen Mehrheiten wird schon gearbeitet (Politik)

Ausschussquotenmann, Sunday, 08.01.2023, 21:11 (vor 688 Tagen) @ Carlos

Einbürgerung - Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit beantragen

Sie sind Ausländerin oder Ausländer und leben schon längere Zeit in Deutschland. Dann können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Deutsche oder Deutscher werden.
Voraussetzungen

Sie wohnen in Berlin
Sie sind mit erstem Wohnsitz in Berlin gemeldet. Ein Zweitwohnsitz ist nicht ausreichend. Sie können den Antrag nur bei der Staatsanggehörigkeitsbehörde Ihres Wohnbezirkes stellen.
Sie leben schon längere Zeit in Deutschland
Ununterbrochener rechtmäßiger Aufenthalt seit mindestens
8 Jahren oder
7 Jahren mit abgeschlossenem Integrationskurs oder
6 Jahren mit besseren Deutschkenntnisse als Stufe B1 oder
3 Jahren, wenn Sie seit mindestens zwei Jahren mit einer Deutschen oder einem Deutschen verheiratet sind oder eine Lebenspartnerschaft geschlossen haben
Wenn Ihre Ehefrau oder Ihr Ehemann oder Ihre Kinder zusammen mit Ihnen einen Antrag stellen, gelten kürzere Fristen.
Ihre Identität und Staatsangehörigkeit sind geklärt.
Sie verfügen über einen gültigen Nationalpass oder ID-Karte. Ein deutscher Reiseausweis ist in der Regel KEIN ausreichender Nachweis.
Sie bekennen sich zum Grundgesetz
Weder Sie, noch Organisationen, bei denen Sie Mitglied sind oder die Sie auf andere Art unterstützen, begehen extremistische oder terroristische Handlungen.
Sie haben einen der folgenden Aufenthaltstitel
Niederlassungserlaubnis oder Aufenthaltserlaubnis (NICHT ausreichend sind §§ 16a, 16b, 16d, 16e, 16f, 17, 18d, 18f, 19, 19b, 19e, 20, 22, 23 Absatz 1, den §§ 23a, 24, 25 Absatz 3 bis 5 des Aufenthaltsgesetzes)
Sie sind Bürgerin oder Bürger der EU oder der Schweiz
Sie beziehen kein Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe
Sie und Ihre Familie erhalten keine Leistungen vom Jobcenter oder Sozialamt
Sie sind bereit, Ihre bisherige Staatsangehörigkeit aufzugeben
Ausnahmen sind möglich, z.B. für Bürgerinnen und Bürger der EU und der Schweiz oder anerkannte Flüchtlinge
Sie haben keine Vorstrafen
Sie wurden nicht zu Geldstrafen über 90 Tagessätzen oder Haftstrafen über 3 Monate zur Bewährung verurteilt. Auch geringere Strafen können ein Hindernis sein, wenn ein antisemitisches, rassistisches, fremdenfeindliches oder sonstiges menschenverachtendes Motiv festgestellt wurde.
Sie sprechen Deutsch
Sie haben mündliche und schriftliche Deutschkenntnisse mindestens auf der Stufe B1.
Sie wissen, nach welchen Regeln die Menschen in Deutschland zusammenleben
Nachweise:
deutscher Schulabschluss oder
in Deutschland erfolgreich abgeschlossenes Studium der Rechts-, Gesellschafts-, Sozial-, Politik- oder Verwaltungswissenschaften oder
bestandener Einbürgerungstest
Ihre Einordnung in deutsche Lebensverhältnisse ist gegeben.
Diese Voraussetzung erfüllen Sie insbesondere dann, wenn Sie nicht mit mehreren Ehegatten gleichzeitig verheiratet sind.
Erstberatung
Ausnahmen von den aufgeführten Voraussetzungen sind unter Umständen möglich. Nähere Informationen erhalten Sie während der Erstberatung.

Erforderliche Unterlagen

Antrag
Das Antragsformular erhalten Sie während der Erstberatung direkt in der Staatsangehörigkeitsbehörde.
Gültiger Pass oder ID-Karte
Geburtsurkunde
Weitere Unterlagen nach Erstberatung
Welche Unterlagen Sie darüber hinaus vorlegen müssen, erfahren Sie während der Erstberatung.

Formulare

Das Antragsformular erhalten Sie während der Erstberatung direkt in der Staatsangehörigkeitsbehörde.

Gebühren

255,00 Euro pro Person
51,00 Euro für minderjährige Kinder, die mit Ihnen zusammen einen Antrag stellen

Es entstehen zusätzliche Kosten für die Entlassung aus der bisherigen Staatsangehörigkeit (bitte erkundigen Sie sich beim Konsulat Ihres Heimatlandes).
Rechtsgrundlagen

Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) § 10 Abs. 1

https://service.berlin.de/dienstleistung/318998/


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum