Dr. jur. (plag.) K. Wirsch antwortet ...... (Allgemein)
Das wird sicher nicht daran gelegen haben, dass die "unglaubwürdig" war. Sicher hast du deinen Verdienst recht niedrig eingegeben und auch bei "Rechtsschutzversicherung" ein "nein" vermerkt. Damit wirst du für die uninteressant, denn bei dir ist nix zu holen. Denke mal, dir ist ein Schreiben zugegangen "... eingestellt wegen mangelndem öffentlichen Interesse gem. § 170 StPO". So läuft das immer hier. Rainer hat mal gesagt: "Die Beliebigkeit der Unschuldsvermutung bestätig, dass die Justiz nur ein Organg der Machtausübung, nicht aber für Gerechtigkeit zuständig ist."
PS: Wie hast du eigentlich nachgewiesen, dass du schwul bist? Das kann dir eigentlich als Schutzbehauptung ausgelegt werden. Die pure Aussage von Freunden zählt da auch nicht groß und wird da eher als "Hilfe", nicht als Beweis gewertet. Wenn eine Frau hier was behauptet, dann wird das von der Staatsanwaltschaft und dem Gericht als Tatsache unhinterfragt akzeptiert. Insofern ist dein "Freispruch" schon etwas seltsam. Nach hoffentlich veralberst du uns hier nicht.
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- Nötigung -
Essenz,
18.03.2013, 16:26
- Dr. jur. (plag.) K. Wirsch antwortet ...... -
Kalle Wirsch,
18.03.2013, 16:50
- Links? - knn, 19.03.2013, 05:03
- Nötigung - Newman, 18.03.2013, 16:55
- Nötigung - Derkan, 18.03.2013, 18:37
- Was war ihr eigentliches Motiv?
- Hombre, 18.03.2013, 19:30
- Nötigung - wkit, 18.03.2013, 19:55
- Nötigung -
Holger,
18.03.2013, 20:12
- Was für ein Schacht? -
knn,
19.03.2013, 05:10
- Was für ein Schacht? - Holger, 19.03.2013, 08:33
- Nötigung - Sigmundus Alkus, 20.03.2013, 10:27
- Was für ein Schacht? -
knn,
19.03.2013, 05:10
- Nötigung - Kurti, 18.03.2013, 21:36
- Dr. jur. (plag.) K. Wirsch antwortet ...... -
Kalle Wirsch,
18.03.2013, 16:50