Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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knn, Tuesday, 19.03.2013, 05:03 (vor 4271 Tagen) @ Kalle Wirsch

Das wird sicher nicht daran gelegen haben, dass die "unglaubwürdig" war. Sicher hast du deinen Verdienst recht niedrig eingegeben und auch bei "Rechtsschutzversicherung" ein "nein" vermerkt. Damit wirst du für die uninteressant, denn bei dir ist nix zu holen. Denke mal, dir ist ein Schreiben zugegangen "... eingestellt wegen mangelndem öffentlichen Interesse gem. § 170 StPO". So läuft das immer hier. Rainer hat mal gesagt: "Die Beliebigkeit der Unschuldsvermutung bestätig, dass die Justiz nur ein Organg der Machtausübung, nicht aber für Gerechtigkeit zuständig ist."

Gab es dazu nicht irgendwo eine Aussage von einem Experten? Also dass man Frauen höchstens zur Geldstrafe oder Therapie verdonnert, weil man selbst im Falle nachgewiesener Falschaussage auf psychosoziale Störungen verweist?


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