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Selbst Steinzeit-Kommunisten begreifen, es geht nicht gegen "Rechts", sondern gegen ALLE Andersdenkenden! (Manipulation)

DKP-Experte, Wednesday, 07.02.2024, 14:11 (vor 288 Tagen) @ Fascho-Experte

[image]Erklärung der DKP zu den Forderungen nach einem Verbot der AfD | Kein „Antifawashing“ für Kriegstreiber!

Im Zuge der von den Regierungsparteien bis hin zur CDU unterstützten Massendemonstrationen gegen die AfD mehren sich die Rufe nach einem Parteiverbot. So forderte der Bremer Bürgermeister Andreas Bovenschulte (SPD) etwa die Einsetzung einer „Expertenkommission“, um ein entsprechendes Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht zu prüfen.

Die Deutsche Kommunistische Partei (DKP) schließt sich den Verbotsforderungen von Ampel und CDU nicht an. Es handelt sich um Kriegstreiberparteien, die nun eine Art „Antifawashing“ betreiben, indem sie eine andere, von ihnen selbst hochgepäppelte Kriegstreiberpartei verbieten wollen. Antifaschismus und Friedensfrage können jedoch nicht voneinander getrennt werden. Den Versuchen, eine Politik der Aufrüstung, des sozialen Kahlschlags und der imperialistischen Aggression durch eine von jedem politischen Inhalt und der Klassenfrage entkernte Kampagne „gegen rechts“ zu legitimieren, tritt die DKP entgegen.

Die Verbotsforderungen müssen zudem im historischen Kontext betrachtet werden. Ein Parteiverbot nach Artikel 21 des Grundgesetzes wurde in der Geschichte der BRD genau einmal mit Brachialgewalt angewendet: beim verfassungswidrigen Verbot der KPD im Jahre 1956. Das vorangegangene Verbot der SRP war eher ein Feigenblatt für das KPD-Verbot und die SRP selbst war von Agenten des Verfassungsschutzes durchsetzt. Sie wurde also ebenso mit staatlicher Unterstützung hochgepäppelt wie die NPD, deren Verbot das Bundesverfassungsgericht im Jahr 2017 ablehnte. Tatsächlich ging es bei diesen Verbotsverfahren gegen Gruppen, die vielfach politische und finanzielle Unterstützung erhalten hatten, nicht um einen vermeintlichen „Kampf gegen rechts“. In letzter Konsequenz zielten sie auf Kommunistinnen und Kommunisten.

Der antifaschistische Auftrag des Grundgesetzes ist im Artikel 139 immer noch enthalten. Nach ihm dürften neonazistische, faschistische Organisationen gar nicht erst existieren – dieser Auftrag wird von den Herrschenden seit 1949 nicht umgesetzt. Wer trotz dieser Nichtbeachtung weitere Instrumente zum Verbot von Organisationen schaffen will, hat nicht den Antifaschismus im Sinn, sondern die nächste Phase des reaktionär-militaristischen Staatsumbaus.

https://www.unsere-zeit.de/kein-antifawashing-fuer-kriegstreiber-4788145/


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