Fakt ist, dass schon der 1. Absatz alles sagt... (Allgemein)
Darf er die Wohnung betreten, wenn er glaubt dass es brennt.... Das Grundgesetz sagt auch, dass das Betreten und Durchsuchen einer Wohnung die Verletzung eines hohen Gutes ist, weshalb eine Durchsuchung nur im besonders schweren Fall oder bei Gefahr im Verzug etc. bla bla... Und dann schauen wir doch mal, wie sich das in letzter Zeit in der Praxis zeigte.
Da nämlich wurden Wohnungen durchsucht, weil bspw. jemand jemand Anderes beleidigte. Öffentlich. Im Internet. Eine Anzeige und ein Bußgeld wäre dann machbar gewesen. Der Tatbestand leicht nachweisbar. Stattdessen laufen morgens um Fünf Polizisten in eine solche Wohnung ein. Weil sie was vermuten? Wegen einer Beleidigung? Was sucht man denn da? Klebezettel mit schmählichen Sprüchen am Kühlschrank?
Dieser Staat ist höchstselbst längst übergriffig geworden bis ins Mark. Eine AfD könnte selbst dann wenn sie wollte, das schon schlimmer nicht mehr machen. Was man hier verteidigt ist nicht das GG. Was man hier verteidigt ist deren Vorgehen unter dem Deckmäntelchen des GG und Besitzstandswahrung.
Und was die Urteilsbegründung angeht: Gestern sprach ich mit einem jungen Mädchen, dass ein Jura-Studium begann. Sie war die Notenbeste der ganzen Schule. Ihr ging dieses Studium schon nach einem Semester auf den Zwirn. Zitat: "Dann sagen die Einen so und dann kommt plötzlich jemand, der es anders sagt. Nur Schwall ins All. damit kann ich nicht arbeiten." Sie studiert jetzt Medizin.
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- Fakt ist, -
Pack,
13.05.2024, 17:40
- CDU-Wanderwitz erklärt, warum die AfD verboten werden müsse - Varano, 13.05.2024, 18:03
- Fakt ist, dass schon der 1. Absatz alles sagt... -
Nappo,
13.05.2024, 18:12
- "... Sie studiert jetzt Medizin." :-D :-D :-D - Mr.X, 14.05.2024, 01:25
- Das sind Richter mit Mauerschützenmentalität - Rainer, 14.05.2024, 01:15
- Merkel: "Das Zusammenleben muss täglich neu ausgehandelt werden!" - Macheten-Bericht, 14.05.2024, 12:20