Weigerung, einer Frau die Hand zu geben = Verfassungsfeind. (Feminismus)
Dieses Verhalten begründet für sich Zweifel an der Verfassungstreue. Im Raum steht die Frage, ob die sich so verhaltende Person jederzeit die grundgesetzlich gebotene Gleichstellung von Mann und Frau, wie sie Art. 3 Abs. 2 Satz 1 GG normiert, beachtet und sie auch jederzeit aktiv verteidigt. Zugleich zeigt dieses Verhalten ein Menschenbild, das dem des Grundgesetzes widerspricht. Darüber hinaus dokumentiert dieses Verhalten eine Werteordnung, die der des Grundgesetzes entgegensteht.
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- Weigerung, einer Frau die Hand zu geben = Verfassungsfeind. -
Günni,
04.10.2024, 14:58
- Weigerung, einer Frau die Hand zu geben = Verfassungsfeind. - Nän Sie, 04.10.2024, 15:56
- Grundgesetzesverständnis wie ein Smudo - Hinz, 04.10.2024, 16:11
- Bitte genauer lesen! - Mr.X, 04.10.2024, 23:16