Bitte genauer lesen! (Feminismus)
... Im Raum steht die Frage, ob die sich so verhaltende Person jederzeit die grundgesetzlich gebotene Gleichstellung von Mann und Frau, wie sie Art. 3 Abs. 2 Satz 1 GG normiert, beachtet und sie auch jederzeit aktiv verteidigt...
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland - Art 3
(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
Nur Das beinhaltet nicht, daß eine Privatperson Frauen zwingend die Hand geben muß. Der Mr.X beispielsweise würde die meisten Weiber nicht mal mit der Kneifzange anfassen, geschweige denn die Hand geben - ok, einen kräftigen Tritt in den fetten Arsch vom Pommespanzer, ja.
gesamter Thread:
- Weigerung, einer Frau die Hand zu geben = Verfassungsfeind. -
Günni,
04.10.2024, 14:58
- Weigerung, einer Frau die Hand zu geben = Verfassungsfeind. - Nän Sie, 04.10.2024, 15:56
- Grundgesetzesverständnis wie ein Smudo - Hinz, 04.10.2024, 16:11
- Bitte genauer lesen! - Mr.X, 04.10.2024, 23:16