Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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Fragen die jetzt beantwortet werden müssen. (Allgemein)

Ausschussquotenmann, Sunday, 22.12.2024, 20:10 (vor 7 Stunden, 30 Minuten) @ Günni
bearbeitet von Ausschussquotenmann, Sunday, 22.12.2024, 20:19

- erste Einreise 2006
- Asylantrag 2013, welchen Status hatte er vorher?
- erste Straftaten 2013, warum hatte die zuständigen Behörden 2016 davon keine Informationen, bei der Anerkennung als Flüchtling?
- es folgten weitere Straftaten. Warum wurden nicht alle bekannten Informationen an die zuständigen Behörden weitergegeben?
- Ein Umzug in ein anderes Bundesland darf nicht dazu führen, dass bekannte Sachverhalte zu einer Person zurück gehalten werden. Das ist kein Datenschutz! Wer hat hier was nicht veranlasst?
- warum gab es bei der Anstellung keine ausreichende Klärung zu der Person?
- wer hat hier wann und wie versagt?
- welche Maßnahmen plant die Regierung und wann werden sie umgesetzt, dass eine Kommunikation der Behörden endlich klappt?
- Information der Bevölkerung muss ohne Zeitverzögerung erfolgen.

- Die meisten Fahrzeuge diese Herstellers verfügen über Warn- und Sicherheitseinrichtungen. z. B. Personenerkennung, Notbremsassistent, usw. Nur durch eine aktive Manipulation dieser Einrichtungen am Fahrzeug, ist solch ein handeln wie in Magdeburg erst möglich. Das ist für mich auch eine offene Frage.

Wenn er Arzt ist erfolgte die Einreise wahrscheinlich über eine Aufenthaltserlaubnis als Fachkraft (§ 18 AufenthG). Die konnte dann wegen der Straftat 2013, aufgrund des dadurch verwirklichten Ausweisungsinteresses (§ 5 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG), nicht mehr verlängert werden. Deshalb der Asylantrag zu dem Zeitpunkt.
Ihm wurde die Flüchtlingseigenschaft zugesprochen. Die vom ihm verwirklichte Straftat war also keine nach § 3 Abs. 4 AsylG. Der Flüchtlingseigenschaft können lediglich Verurteilungen ab 3 Jahren oder ab 1 Jahr unter gewissen Voraussetzungen entgegengehalten werden.Gleiches gilt für die danach verübten Straftaten. Nunmehr ist die Rücknahme der Flüchtlingseigenschaft jedoch gewiss, außer er ist schuldunfähig. Allerdings bleibt nach der Rücknahme einer solchen meist noch ein Abschiebungsverbot zurück, welches dann festgestellt wird. Das Goldstück bleibt Deutschland also höchstwahrscheinlich erhalten.


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