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Familienrecht: Gehorsamsparagraph (Familie)

Mus Lim ⌂ @, Saturday, 06.04.2013, 14:55 (vor 4439 Tagen)

Der Paragraph 1354 BGB wird zu Unrecht auch als Gehorsamsparagraph denunziert. Korrekt wäre die Umschreibung "Primat der Familie vor dem Staat", denn das Letztentscheidungsrecht muss in der Familie selbst verbleiben und darf nicht (wie mit der Streichung des Paragraphen geschehen) auf den Staat übertragen werden. Im Zuge der Frauenemanzipation hätte der Paragraph geschlechtsneutral geändert werden können mit dem Zusatz, dass die Ehegatten bei der Eheschließung beim Standesamt angeben, welcher von beiden als Familienoberhaupt gelten soll. - WikiMANNia: 1354 BGB

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Der einzige „Hirni“ hier weit und breit.
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Suchmaschinen-Tags: Abtreibung, Beschneidung, Genitalverstümmelung, Familienzerstörung


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