Familienrecht: Gehorsamsparagraph (Familie)
Gut, dass der weg ist, weil? Es war doch keineswegs so, dass der Mann missbräuchlich sein sogenanntes "Recht" gegen den Willen der Frau, gem. § 1354 BGB, ausüben konnte.
Klar. Die Frau kann (konnte) ja auch nicht das alleinige Sorgerecht bekommen, sofern das Kindeswohl dem entgegensteht. *Wink mit dem Zaunpfahl*
Was rechtsmissbräuchlich ist, darüber läßt sich dann ja trefflich streiten. Bis dahin kann er dann immer noch einseitig gegen den Willen der Frau agieren - nur zu ihrem Besten immer natürlich.
Wir brauchen grundsätzlich keine solchen einseitigen Zuordnungen.
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Linker Männerrechtler - "Dö Pöst"
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- Familienrecht: Gehorsamsparagraph -
Mus Lim,
06.04.2013, 14:55
- Familienrecht: Gehorsamsparagraph -
Detektor,
06.04.2013, 16:29
- Es ist der Gesamtfilz, der unsere Gesellschaft niederdrückt! - Kalle Wirsch, 06.04.2013, 16:42
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Lausemädchen,
06.04.2013, 18:54
- Familienrecht: Gehorsamsparagraph - Detektor, 06.04.2013, 19:12
- Zumal die Frauen - Mus Lim, 07.04.2013, 04:30
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Jeff,
07.04.2013, 15:47
- Es entkräftet die Gleichheitsausrede -
Mus Lim,
07.04.2013, 17:55
- Es entkräftet die Gleichheitsausrede - Jeff, 08.04.2013, 00:20
- Es entkräftet die Gleichheitsausrede -
Mus Lim,
07.04.2013, 17:55
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Detektor,
06.04.2013, 16:29