Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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Familienrecht: Gehorsamsparagraph (Familie)

Detektor, Saturday, 06.04.2013, 19:12 (vor 4253 Tagen) @ Lausemädchen

Gut, dass der weg ist, weil? Es war doch keineswegs so, dass der Mann missbräuchlich sein sogenanntes "Recht" gegen den Willen der Frau, gem. § 1354 BGB, ausüben konnte.

Klar. Die Frau kann (konnte) ja auch nicht das alleinige Sorgerecht bekommen, sofern das Kindeswohl dem entgegensteht. *Wink mit dem Zaunpfahl*

Was rechtsmissbräuchlich ist, darüber läßt sich dann ja trefflich streiten. Bis dahin kann er dann immer noch einseitig gegen den Willen der Frau agieren - nur zu ihrem Besten immer natürlich.

Wir brauchen grundsätzlich keine solchen einseitigen Zuordnungen.

--
Linker Männerrechtler - "Dö Pöst"


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