Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

Homepage - Archiv 1 - Archiv 2 -- Hilfe - Regeln für dieses Forum - Kontakt - Über uns

126372 Einträge in 31001 Threads, 293 registrierte Benutzer, 270 Benutzer online (1 registrierte, 269 Gäste)

Entweder bist Du ein aktiver Teil der Lösung, oder ein Teil des Problems.
Es gibt keine unbeteiligten Zuschauer!

    WikiMANNia
    Femokratieblog

Familienrecht: Gehorsamsparagraph (Familie)

Detektor, Saturday, 06.04.2013, 19:12 (vor 4065 Tagen) @ Lausemädchen

Gut, dass der weg ist, weil? Es war doch keineswegs so, dass der Mann missbräuchlich sein sogenanntes "Recht" gegen den Willen der Frau, gem. § 1354 BGB, ausüben konnte.

Klar. Die Frau kann (konnte) ja auch nicht das alleinige Sorgerecht bekommen, sofern das Kindeswohl dem entgegensteht. *Wink mit dem Zaunpfahl*

Was rechtsmissbräuchlich ist, darüber läßt sich dann ja trefflich streiten. Bis dahin kann er dann immer noch einseitig gegen den Willen der Frau agieren - nur zu ihrem Besten immer natürlich.

Wir brauchen grundsätzlich keine solchen einseitigen Zuordnungen.

--
Linker Männerrechtler - "Dö Pöst"


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum