Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

Homepage - Archiv 1 - Archiv 2 -- Hilfe - Regeln für dieses Forum - Über uns

135407 Einträge in 34275 Threads, 294 registrierte Benutzer, 215 Benutzer online (1 registrierte, 214 Gäste)

Entweder bist Du ein aktiver Teil der Lösung, oder ein Teil des Problems.
Es gibt keine unbeteiligten Zuschauer!

    WikiMANNia
    Femokratieblog

Nachtrag: Die Demokratie wurde am 16.09.2025 auf deutschem Boden wieder beseitigt (Bildung)

Manhood, Friday, 19.09.2025, 11:15 (vor 77 Tagen) @ Mr.X

Das ist ein mehrfacher Verstoss gegen die Prinzipien der Rechtsstaatlichkeit und Demokratie:

Der Kandidat hat weder verfassungsdtreu noch verfassungsfreundlich zu sein. Er darf nur, wenn er gewählt ist, nicht verfassungswidrig handeln. ;-)

Sodann dürfen sich in einem Rechtsstaat die Behörden keine Kompetenzen anmassen, welche sie durch Gesetz und Verfassung gar nicht haben (gemeint ist der Wahlausschuss). ;-)

Sodann sind in einem Rechtsstatt die Gerichte an Gesetze und Verfassung gebunden (ich meine das Bundesverfassungsgericht). ;-)

Ich würd's mal mit Demokratie und Rechtsstaatlichkeit versuchen! :-P

Grüsse

Manhood

--
Regime Change jetzt!


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum