Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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Weidel hat leider keine Ahnung vom Ausländer- und Asylrecht (Manipulation)

Ausschussquotenmann, Sunday, 21.09.2025, 18:23 (vor 75 Tagen) @ Marvin

Die Ausstellung einer Duldung lässt die Ausreiseverpflichtung nicht entfallen. Diese wird lediglich ausgesetzt (§ 60a AufenthG). Der Ausländer bleibt ausreisepflichtig. Oftmals lassen sich die Personen lediglich nicht abschieben, könnten jedoch freiwillig das Land verlassen.

Wenn die Georgerin qualifiziert gewesen wäre hätte sie übers Visumverfahren als Fachkraft einreisen können (§§ 18, 18a AufenthG). Das war sie aber wahrscheinlich nicht, so dass sie illegal ins Land kam und grundlos einen Asylantrag stellte, welcher dann abgelehnt wurde. Deshalb darf Ihr jetzt kein Titel nach § 18a AufenthG erteilt werden (§ 10 Abs. 3 AufenthG). Wenn Sie qualifiziert wäre müsste Sie lediglich wieder ausreisen und könnte mit einem Visum wieder einreisen. Der Umstand, dass sie es nicht tat spricht dafür, dass sie eben nicht qualifiziert ist.

Hätte Weidel diese Kenntnisse gehabt wäre die Propagandatruppe erst richtig ins straucheln gekommen.


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