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Berücksichtigung von Erziehungszeiten bei der Rente von Männern (Politik)

Andi, Friday, 12.04.2013, 01:12 (vor 4468 Tagen) @ Yussuf K.

Ich will in dem Zusammenhang der Berücksichtigung von Erziehungszeiten bei der Rente noch mal auf eine gravierende Ungleichbehandlung von Männern und Frauen hinweisen:

Erziehungszeiten werden der Mutter ohne Nachweis der Leistung von Erziehungsarbeit angerechnet, und zwar berücksichtigt der Rentenversicherungsträger je Kind ohne weiteren Nachweis bei der Mutter 3 Jahre Rentenversicherungsbeitragszahlungen wie sie bei durchschnittlichem Verdienst erfolgen würden.

Ein Vater hingegen muss vor dem Beginn seiner Erziehungarbeit einen Antrag stellen, in dem zusätzlich die Mutter per Unterschrift auf die Berücksichtigung dieser Erziehungszeit bei ihren Rentenbeiträgen verzichtet.
Möglich ist die Berücksichtigung von bis zu den kompletten drei ersten Lebensjahren des Kindes (wobei der Antrag dann vermutlich vor Geburt des Kindes gestellt werden müßte). Die Berücksichtigung von Erziehungsarbeit an Kindern nach dem dritten Geburtstag beim Vater ist nicht möglich.

Nach der beantragten zu berücksichtigten Erziehungszeit verlangt der Versicherungsträger von Vater und Mutter die Bestätigung, dass die Erziehungsarbeit wie beantragt geleistet wurde. Fehlt auch nur eine der vier verlangten Unterschriften (Vater und Mutter beim Antrag, Vater und Mutter bei der Bestätigung) wird die Erziehungszeit nur bei der Mutter berücksichtigt, auch dann, wenn die Erziehungsarbeit nur vom Vater geleistet wurde.

Wie gesagt: Ohne die Einreichungen eines Antrags und einer Bestätigung jeweils durch Vater und Mutter unterschrieben werden die drei Jahre einfach bei der Mutter berücksichtigt.

Stand 2007.

Gruß,
Andi


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