Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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Der Fall "Pocher" aus Holgersicht. (Vaeter)

Holger @, Saturday, 13.04.2013, 22:21 (vor 4261 Tagen) @ Oliver

Nicht unbedingt.

in USA gilt die Faustregel: man kann einem Mann wegen Unterhalt nicht mehr als 1/3 seines Einkommens stehlen.
Es gilt in diesem Fall aber nicht das US- Recht, denn das Pudelchen lebt hier und wenn Tussi gescheit ist, bleibt sie hier gemeldet für 1/2 Jahr, bis die Fron festgelegt ist. Für den Pflichtigen hier ist ein deutsches Gericht zuständig.
Dann geht die Rechnung so:
USA ist ein Hochpreisland, also wird an der Festlegung nichts geändert.
Die Kinder kriegen Düsseldorfer Tabelle + Extras wie Kindermädchen, Wohnungs- Mehraufwand, Sprachlehrer im schönen Miami.
Dann kommt Mme:
Sein Einkommen als Selbständiger wird gemittelt aus drei Jahren vor 2011, da sahnte er noch gut ab.
Also gilt: Gemitteltes Brutto- Einkommen aus der Vergangenheit minus Kindesunterhalt
minus Steuer (jetzt Ledigenklasse), vom Rest 3/7 an Mme.
Wenn er jetzt auf Tingel- Niveau ist, hat er halt Pech gehabt und kann die Flüge nach Miami nicht bezahlen, um dann in der Zeitung zu lesen, daß er seinem großmäuligen Erziehungsversprechen ja gar nicht nachkommt, der Schuft aber auch!
Tja, Hartzklasse und nicht nur Holzklasse steht an. Sieht noch deutlich mieser aus als beim Bundespräser.
Achtet drauf: über sein langsames Verenden wird sicher berichtet werden.


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