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Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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StGB § 339 Rechtsbeugung - Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahre: „Strafanzeige gegen drei Richter des BVerfG gestellt“ (Coronawahn)

Mr.X, Thursday, 04.06.2026, 16:46 (vor 4 Tagen)

03.06.2026
Internationale Gesundheitsvorschriften: Strafanzeige gegen drei Richter des Bundesverfassungsgerichts gestellt – wegen Rechtsbeugung
Von: Kurschatten

Rund 200 Bürgerinnen und Bürger haben vergangene Woche Strafanzeige wegen des Verdachts der Rechtsbeugung gegen die Richterinnen Prof. Dr. Christine Langenfeld und Dr. Rhona Fetzer sowie Richter Thomas Offenloch von der Zweiten Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts gestellt.
Hintergrund war die Abweisung einer im Februar von 628 Patenten eingereichten umfangreichen Verfassungsbeschwerde gegen das Zustimmungsgesetz zu den Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) der WHO.
[…]

Dem Inhalt des Beitrags nach, wurde StGB § 339 seinerzeit für exakt diesen Sachverhalt derlei parasitäres Dreckspack angefertigt.

Strafgesetzbuch (StGB) § 339 Rechtsbeugung
Ein Richter, ein anderer Amtsträger oder ein Schiedsrichter, welcher sich bei der Leitung oder Entscheidung einer Rechtssache zugunsten oder zum Nachteil einer Partei einer Beugung des Rechts schuldig macht, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu fünf Jahren bestraft.

Mr.X will
- Christine Langenfeld,
- Dr. Rhona Fetzer
- sowie Richter Thomas
genau 5 Jahre schmoren sehen - mit anschließender Sicherheitsverwahrung, unbegrenzt!

Stichwort: „Eigene Medizin verabreichen.

- stets eine klasse Meinung zu Richtern habend, Mr.X :-D


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