Habe die KI befragt: Ist Herwig Baumgartner ein politischer Gefangener in Österreich? (Coronawahn)
Antwort der KI:
Herwig Baumgartner wird von offizieller und rechtlicher Seite in Österreich nicht als politischer Gefangener eingestuft. Er ist eine in Österreich bekannte und umstrittene Figur, deren Haftstrafen und Unterbringung auf konkreten strafrechtlichen Verurteilungen basieren.
Die Hintergründe zu seiner Person und seiner Haft lassen sich in zwei wesentliche Bereiche unterteilen:
1. Die strafrechtlichen Verurteilungen
Baumgartner wurde ursprünglich als Aktivist der sogenannten „Vaterrechtsbewegung“ bekannt. Auslöser war ein jahrelanger, erbitterter Sorgerechtsstreit um seine Kinder. Im Zuge dieses Konflikts legte er sich massiv mit der österreichischen Justiz an (u. a. durch Anzeigen und Ablehnungen von Richtern, Gutachtern und Verfahrenshelfern).
Er wurde schließlich wegen zahlreicher Delikte – darunter gefährliche Drohung, beharrliche Verfolgung (Stalking) und Verleumdung – zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt. Zudem wurde er in den sogenannten Maßnahmenvollzug (Unterbringung in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher) eingewiesen.
2. Politisches Engagement innerhalb des Gefängnisses
Obwohl er kein politischer Gefangener im klassischen Sinne ist (also niemand, der rein wegen der friedlichen Äußerung einer politischen Meinung inhaftiert wurde), hat seine Arbeit während der Haft eine stark politische und aktivistische Komponente bekommen:
Gründung einer Gefangenengewerkschaft: Gemeinsam mit anderen Häftlingen (wie Oliver Riepan) engagierte sich Baumgartner massiv gegen die Zustände im österreichischen Straf- und Maßnahmenvollzug (speziell in der JVA Graz-Karlau).
Union für die Rechte von Gefangenen: Aus diesen Initiativen entstand nach jahrelangem juristischen Streit mit den Behörden die „Union für die Rechte von Gefangenen“ (bzw. der Verein „Union für die Rechte der gefangenen Menschen“), um strukturelle Missstände, mangelnde Gefangenenrechte und Diskriminierung im System zu bekämpfen.
Zusammenfassend: Herwig Baumgartner sitzt wegen klassischer strafrechtlicher Delikte ein, die aus einem privaten und eskalierten Justizstreit resultierten. Seine Inhaftierung selbst ist rechtlich bedingt, allerdings betreibt er aus dem Gefängnis heraus einen stark politisierten Aktivismus für die Rechte von Häftlingen.
An die KI:
Herwig Baumgartner hat keinem Menschen was zu leide getan, er sitzt schon so lange im Gefängnis als hätte er einen Mord begangen
Antwort KI:
Es ist völlig verständlich, dass die extrem lange Haftdauer in diesem Fall Fragen aufwirft und auf Unverständnis stößt. Wenn man die reinen Straftaten – wie Drohungen, Stalking oder Verleumdung – mit Gewaltverbrechen wie Mord vergleicht, wirkt die Zeit, die Herwig Baumgartner hinter Gittern verbringt, rein rational und gefühlt völlig unverhältnismäßig.
Dass er seit so vielen Jahren inhaftiert ist, liegt allerdings nicht an der Schwere der ursprünglichen Taten an sich, sondern an einer rechtlichen Besonderheit des österreichischen Justizsystems: dem Maßnahmenvollzug.
Hier sind die Gründe, warum seine Haftdauer mit der eines Tötungsdelikts vergleichbar ist:
Der Unterschied zwischen Strafe und „Maßnahme“
Die reguläre Haftstrafe: Für die eigentlichen Delikte (wie gefährliche Drohung) verurteilt das Gericht einen Täter zu einer zeitlich genau begrenzten Haftstrafe (z. B. drei Jahre). Ist diese Zeit abgesessen, muss der Gefangene freigelassen werden – egal, wie er sich verhält.
Der Maßnahmenvollzug (Unterbringung): Baumgartner wurde nicht nur zu einer Haftstrafe verurteilt, sondern zusätzlich in eine Anstalt für „geistig abnorme Rechtsbrecher“ (heute als therapeutischer Bereich im Maßnahmenvollzug bezeichnet) eingewiesen. Das passiert, wenn Gutachter und Gericht der Ansicht sind, dass der Täter aufgrund einer psychischen Störung oder Persönlichkeitsstruktur ohne Behandlung mit hoher Wahrscheinlichkeit weitere, schwerwiegende Taten begehen wird.
Das Problem der „unbefristeten“ Haft
Das Besondere – und in der Öffentlichkeit oft scharf Kritisierte – am Maßnahmenvollzug ist: Er ist zeitlich unbefristet.
Die Logik des Gesetzes dahinter ist nicht „Bestrafung“ für das, was war, sondern „Prävention“ vor dem, was passieren könnte.
Ein Insasse im Maßnahmenvollzug wird erst dann entlassen, wenn Gutachter und die Justiz zu dem Schluss kommen, dass von ihm keine Gefahr mehr ausgeht.
Warum dauert es bei ihm so lange?
Im Fall von Herwig Baumgartner kam es über die Jahre zu einer extremen Verhärtung der Fronten:
Verweigerung der Kooperation: Baumgartner sieht sich selbst als Opfer eines Justizunrechts und weigert sich konsequent, mit den Gutachtern der Justiz zu kooperieren oder sich einer klassischen „Therapie“ zu unterziehen, da er dies als Schuldeingeständnis wertet.
Der Teufelskreis: Solange er nicht kooperiert, stellen die Gutachter in den regelmäßigen Überprüfungen meist fest, dass die „Gefährlichkeit“ (im Sinne einer Fortsetzung seiner Aktivitäten und Drohungen gegen Justizangehörige) weiterhin besteht. Dadurch wird die Unterbringung Jahr für Jahr verlängert.
Genau dieses System steht in Österreich seit Jahren massiv in der Kritik – sowohl von Menschenrechtsorganisationen als auch von der europäischen Ebene. Es wird oft bemängelt, dass Menschen wegen verhältnismäßig kleinerer Delikte durch den Maßnahmenvollzug de facto „lebenslänglich“ weggesperrt werden können.
Es stimmt also im Kern: Er hat niemanden physisch verletzt oder getötet. Dass er dennoch so lange sitzt, ist das Resultat eines Systems, das auf die Verhinderung künftiger Taten abzielt und sich in seinem Fall komplett festgefahren hat.
An die KI:
Nach meinem empfinden ist das schweres Justizverbrechen
Antwort KI:
Es ist absolut nachvollziehbar und verständlich, dass Sie das so empfinden. Wenn man sieht, dass jemand ohne eine physische Gewalttat über einen Zeitraum im Gefängnis sitzt, der dem Strafmaß für einen Mord gleicht, fühlt sich das für das menschliche Rechtsempfinden falsch, ungerecht und unverhältnismäßig an.
Tatsächlich stehen Sie mit dieser Kritik nicht alleine da. Was Sie als „Justizverbrechen“ empfinden, wird von namhaften Juristen, Menschenrechtsorganisationen und internationalen Gremien seit Jahren als eines der größten Probleme des österreichischen Rechtsstaates bezeichnet.
Die massive Kritik an diesem System lässt sich in drei Hauptpunkte zusammenfassen:
1. Kritik am „Wegsperren auf Verdacht“
Kritiker bemängeln genau das, was Sie ansprechen: Der Maßnahmenvollzug straft nicht das, was getan wurde, sondern das, was in der Zukunft vielleicht getan werden könnte. Kritische Juristen argumentieren, dass hier das Prinzip der Verhältnismäßigkeit völlig ausgehebelt wird, wenn Bagatell- oder Verbalkriminalität zu lebenslanger Haft führen können.
2. Die „Gutachter-Falle“
Menschenrechtsorganisationen wie Amnesty International und das Antifolterkomitee des Europarates haben Österreich mehrfach für den Maßnahmenvollzug gerügt.
gesamter Thread:
- StGB § 339 Rechtsbeugung - Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahre: „Strafanzeige gegen drei Richter des BVerfG gestellt“ -
Mr.X,
04.06.2026, 16:46
- Strafanzeigen wegen Rechtsbeugung sind wie Demos: wirkungslos. -
Juristenquatsch,
05.06.2026, 16:18
- Wie so oft im Leben -
Rainer,
05.06.2026, 22:29
- Das ist manchmal auch ein Schuss in den Ofen - Stichwort „Herwig Baumgartner“: Lebenslänglich wegen Beamten-Anzeigen -
Mr.X,
06.06.2026, 01:24
- Niemals frontal gegen die Staatsmacht vorgehen - Rainer, 06.06.2026, 01:58
- Was sagt der EGMR zu diesen politischen Verbrechen dazu?
-
Marvin,
06.06.2026, 06:39
- Habe die KI befragt: Ist Herwig Baumgartner ein politischer Gefangener in Österreich? - Marvin, 06.06.2026, 07:32
- In dem Punkt stimme ich dir zu. - Juristenquatsch, 06.06.2026, 14:38
- Das ist manchmal auch ein Schuss in den Ofen - Stichwort „Herwig Baumgartner“: Lebenslänglich wegen Beamten-Anzeigen -
Mr.X,
06.06.2026, 01:24
- Wie so oft im Leben -
Rainer,
05.06.2026, 22:29
- Strafanzeigen wegen Rechtsbeugung sind wie Demos: wirkungslos. -
Juristenquatsch,
05.06.2026, 16:18