Wieso ist die Made noch nicht im Knast!? (Politik)
Das ist doch recht eindeutig formuliert:
Strafgesetzbuch (StGB) § 184b Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Inhalte
[…]
(3) Wer es unternimmt, einen kinderpornographischen Inhalt, der ein tatsächliches oder wirklichkeitsnahes Geschehen wiedergibt, abzurufen oder sich den Besitz an einem solchen Inhalt zu verschaffen oder wer einen solchen Inhalt besitzt, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
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- Niedersachsen: Wahlzulassung trotz Besitz von Kinderpornos -
Christine,
25.07.2026, 17:33
- Wieso ist die Made noch nicht im Knast!? - Mr.X, 26.07.2026, 13:44