Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

Homepage - Archiv 1 - Archiv 2 -- Hilfe - Regeln für dieses Forum - Über uns

138925 Einträge in 35451 Threads, 295 registrierte Benutzer, 103 Benutzer online (1 registrierte, 102 Gäste)

Entweder bist Du ein aktiver Teil der Lösung, oder ein Teil des Problems.
Es gibt keine unbeteiligten Zuschauer!

    WikiMANNia
    Femokratieblog

In der DDR wäre die Bundesregierung seit Jahren inhaftiert! (Politik)

Mockito, Friday, 07.08.2026, 12:12 (vor 9 Stunden, 25 Minuten) @ Rainer

§ 249 StGB der DDR | Gefährdung der öffentlichen Ordnung durch asoziales Verhalten

(1) Wer das gesellschaftliche Zusammenleben der Bürger oder die öffentliche Ordnung dadurch gefährdet, dass er sich aus Arbeitsscheu einer geregelten Arbeit hartnäckig entzieht, obwohl er arbeitsfähig ist, oder wer der Prostitution nachgeht oder wer sich auf andere unlautere Weise Mittel zum Unterhalt verschafft, wird mit Verurteilung auf Bewährung oder mit Haftstrafe, Arbeitserziehung oder mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren bestraft. Zusätzlich kann auf Aufenthaltsbeschränkung und auf staatliche Kontroll- und Erziehungsaufsicht erkannt werden.

https://de.wikipedia.org/wiki/%C2%A7_249_StGB_der_DDR


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum