Großer Irrtum: Für Sklaven gibt´s kein Arbeitsrecht! (Allgemein)
Die Frage ist, ob und wie weit hier allgemeine Bestimmungen des Arbeitsrechts anwendbar sind?
Seit wann gilt für Sklaven ein "Arbeitsrecht"? Sklaven kann man auch nicht entlassen, auch können sie nicht selbst kündigen. Das gefühlte Arbeistrecht für Sklaven ist tlw. Bestandteil des Familienunrechtes. Es gibt örtliche Lagerleitungen und Stadtkommandanturen, die die Einhaltung ... also den Gehorsam der Sklaven überwachen und durchsetzen.
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- LMU zahlt Kopfprämie für Berufung weiblicher Bewerber -
Michael,
02.06.2013, 15:02
- Überraschende Dreistigkeit -
Cyrus V. Miller,
02.06.2013, 16:54
- Großer Irrtum: Für Sklaven gibt´s kein Arbeitsrecht! - Kalle Wirsch, 02.06.2013, 17:08
- Überraschende Dreistigkeit -
Cyrus V. Miller,
02.06.2013, 16:54