Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

Homepage - Archiv 1 - Archiv 2 -- Hilfe - Regeln für dieses Forum - Kontakt - Über uns

129903 Einträge in 32289 Threads, 293 registrierte Benutzer, 289 Benutzer online (0 registrierte, 289 Gäste)

Entweder bist Du ein aktiver Teil der Lösung, oder ein Teil des Problems.
Es gibt keine unbeteiligten Zuschauer!

    WikiMANNia
    Femokratieblog
Avatar

Ja, aber Nein (Gesellschaft)

Rainer ⌂ @, ai spieg nod inglisch, Saturday, 13.07.2013, 03:39 (vor 4194 Tagen) @ Lausemädchen

Ich denke, ich habe es nicht nur fast erfasst, Beelzebub :-). Meines Wissens beinhaltete der alte § 218 bis 1995 die Rechtswidrig- und Strafbarkeit. Erst danach wurde es straffrei, blieb aber rechtswidrig.

Das ganze "Recht" ist unbrauchbar, denn es gilt erst dann wenn man erwischt wird;-) Die Justiz als Gummiinstitution kann sogar das unterlaufen, in dem sie als Krönung sanktionslose Regeln erstellt. So in der Form: "Wir finden das zwar ganz doll böse, machen aber nix dagegen, weil wir es gut finden".

Rainer

--
[image]
Kazet heißt nach GULAG und Guantánamo jetzt Gaza
Mohammeds Geschichte entschleiert den Islam
Ami go home und nimm Scholz bitte mit!


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum