Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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verstößt der neue Paragraf 226a StGB gegen einen zentralen Satz des Grundgesetzes: (Allgemein)

Oliver, Monday, 15.07.2013, 19:18 (vor 3947 Tagen) @ Lausemädchen
bearbeitet von Oliver, Monday, 15.07.2013, 19:29

Damit verstößt der neue Paragraf 226a StGB gegen einen zentralen Satz des Grundgesetzes: dass niemand wegen seines Geschlechts benachteiligt oder bevorzugt werden darf. Denn eine Teilentfernung der weiblichen Vorhaut, erst recht ein bloßer Einschnitt in sie, ist nicht gravierender als die Beschneidung eines Jungen. Im Gegenteil, das radikale, vollständige Wegschneiden der Vorhaut eines Jungen geht weiter. Denn die Vorhaut hat bei beiden Geschlechtern die gleiche Funktion: Sie schützt ein kleines Körperteil, das sexuelle Erregung auslöst, ohne selbst Teil dieses – wie Biologen sagen – Erregungssystems zu sein.


Richtig!

Weg mit dem femizenrtierten FrauInnen-Gedöns!

Der super-Autor
Prof. Dr. Tonio Walter:
[image]
http://www.toniowalter.de/

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Liebe Grüße
Oliver


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