verstößt der neue Paragraf 226a StGB gegen einen zentralen Satz des Grundgesetzes: (Allgemein)
Damit verstößt der neue Paragraf 226a StGB gegen einen zentralen Satz des Grundgesetzes: dass niemand wegen seines Geschlechts benachteiligt oder bevorzugt werden darf. Denn eine Teilentfernung der weiblichen Vorhaut, erst recht ein bloßer Einschnitt in sie, ist nicht gravierender als die Beschneidung eines Jungen. Im Gegenteil, das radikale, vollständige Wegschneiden der Vorhaut eines Jungen geht weiter. Denn die Vorhaut hat bei beiden Geschlechtern die gleiche Funktion: Sie schützt ein kleines Körperteil, das sexuelle Erregung auslöst, ohne selbst Teil dieses – wie Biologen sagen – Erregungssystems zu sein.
Richtig!
Weg mit dem femizenrtierten FrauInnen-Gedöns!
Der super-Autor
Prof. Dr. Tonio Walter:
http://www.toniowalter.de/
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Liebe Grüße
Oliver
gesamter Thread:
- Zeit-online schreibt....... -
Lausemädchen,
15.07.2013, 15:48
- Allah grüßt Alice - Borat Sagdijev, 15.07.2013, 16:50
- Zeit-online schreibt....... - André, 15.07.2013, 17:21
- verstößt der neue Paragraf 226a StGB gegen einen zentralen Satz des Grundgesetzes: - Oliver, 15.07.2013, 19:18
- Die feministische Verstümmelung des § 226 StGB -
adler,
16.07.2013, 02:46
- Wenn überhaupt, dürfte man nur weibliche Beschneidung zulassen - knn, 18.07.2013, 09:16