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Die feministische Verstümmelung des § 226 StGB (Allgemein)

adler @, Kurpfalz, Tuesday, 16.07.2013, 02:46 (vor 3946 Tagen) @ Lausemädchen
bearbeitet von adler, Tuesday, 16.07.2013, 03:02

http://www.zeit.de/2013/28/genitalverstuemmelung-gesetz-frauen/komplettansicht

Die Ungeheuerlichkeit der zwielichtige Gesetzgebung lässt sich anhand des Artikels gut zusammenfassen, wenn man ihn rückwärts liest:

Interessant ist noch ein Blick auf den schon existierenden Paragrafen 226 StGB (ohne kleines "a"). Früher erhöhte er die Strafe bei einer Körperverletzung, wenn das Opfer seine "Zeugungsfähigkeit" verlor. Jetzt heißt es "Fortpflanzungsfähigkeit".

Denn es verstieße gegen Artikel 3 Grundgesetz, wenn das Strafgesetzbuch die Zeugungsfähigkeit des Mannes als wichtiger ansähe als die Empfängnis- und Gebärfähigkeit der Frau. Umso gespenstischer wirkt nun der ausschließlich auf das weibliche Geschlecht bezogene Paragraf 226a.

In Deutschland wird jetzt Genitalverstümmelung bestraft – aber nur, wenn Frauen die Opfer sind
Der Ende Juni neu geschaffene Paragraf 226a des Strafgesetzbuches (StGB) trägt die Überschrift "Verstümmelung weiblicher Genitalien" und lautet: "Wer die äußeren Genitalien einer weiblichen Person verstümmelt, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft." Das Höchstmaß der Strafe liegt damit automatisch bei 15 Jahren.

Ein guter Artikel. Dennoch enthält er zwei Fehler. Das brauchte es wohl, um durch die feministische Zensur der Zeit zukommen oder er ist einfach doch nur wenig recherchiert.

1. Das Gesetz verlangt lediglich, dass die Regeln der ärztlichen Kunst beachtet werden, vor allem, dass man eine Narkose gibt und ein steriles Skalpell benutzt.

Der Mohel reißt dem Knaben natürlich bei vollem Bewusstsein die beim Kind noch verwachsene Vorhaut von der Eichel! Für eine Narkose hat er gar keine Ausbildung. Selbst ein ausgebildet Mediziner wird es sich reiflich überlegen, ob er einem Säugling eine Narkose verpasst. Das Narkoserisiko ist nämlich um ein vielfaches höher als bei einem Erwachsenen.

2. die Vorhaut hat bei beiden Geschlechtern die gleiche Funktion: Sie schützt ein kleines Körperteil, das sexuelle Erregung auslöst, ohne selbst Teil dieses – wie Biologen sagen – Erregungssystems zu sein.

Selbstverständlich ist die männliche Vorhaut ein Teil dieses – wie Biologen sagen – Erregungssystems. Das Frenulum ist ein nervendurchwuchertes höchst sensibles Organ und Teil der Vorhaut. Zudem schütz die männliche Vorhaut die Eichel und hält sie geschmeidig, sodass es weniger zu Rissen und Verletzungen kommen kann. Kleinen, unbemerkten Rissen, die es auch Erregern wie dem HIV-Virus ermöglichen, in die Blutbahn zu gelangen.

Gruß
adler

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