Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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IT-Forensik (Recht)

Cyrus V. Miller ⌂ @, Tuesday, 23.07.2013, 14:31 (vor 4140 Tagen) @ MitGlied
bearbeitet von Cyrus V. Miller, Tuesday, 23.07.2013, 14:38

Schlimmer geht's nicht, das ist wie ein Stigma. Selbst wenn die Alte n Päckchen Koks deponiert hätte, käme man leichter aus der Sache raus.

Neben trivialen Merkmalen (Fingerabdrücke etc.) auf den untergeschobenen CD/DVD-Rohlingen sowie deren Verpackung lassen sich auch andere Punkte nachvollziehen:
- Rohlinge haben eine eindeutige Hersteller ID, teilweise sogar eine Chargen-Nummer. Zudem bekommt man sie fast nur ab 10er-Packs. Eine Hausdurchsuchung beim Schwiegerdrachen nach "Restbeständen" wäre evtl. sinnvoll. Ebenso eine Überprüfung auf Rohlingskäufe bei umliegenden Super- und Elektronikmärkten, die mit mit EC-/Kreditkarte bezahlt wurden, sowie sämtlicher Käufe der Schwiegermutter via Kontoauszug (Amazon etc). im betreffenden Zeitraum.
- Es ist nachvollziehbar, wann die Daten auf CD/DVD geschrieben wurden (Zeitstempel). Im konkreten Fall dürfte dies "zufällig" immer innerhalb eines sehr kleinen Zeitfensters nach der Ehekrise des Beschuldigten liegen. Es wäre also ggf. nachweisbar, daß dieser die KiPos nicht über einen längeren Zeitraum gesammelt hat - was bei "echten" Pädophilen aufgrund ihrer Veranlagung eher untypisch wäre.
- DVD-Brenner haben eine typische "Signatur" in ihren Brennmustern, ähnlich den Laufspuren einer abgefeuerten Patrone. Diese lassen sich mikroskopisch nachweisen und einem bestimmten Gerät zuordnen. Vermutlich sogar dem der Schwiegerphotze selber, denn wer läßt sich schon als Mitwisser und "Brenner" für sowas einspannen? Falls doch, ist auch hier im erweiterten Freundes-/Bekanntenkreis zu ermitteln...
- Es müßten auch weitere Beweise, z.B. auf der Festplatte des Beschuldigten, gefunden werden. Das einfache Deponieren irgendwelcher Gegenstände im Haus ohne weitere Indizien darf für eine Verurteilung schlicht nicht ausreichend sein. Falls doch, hätte ich hier ein paar kreative Ideen ;-)

All dies setzt natürlich voraus, daß Polizei und Staatsanwaltschaft ÜBERHAUPT bereit sind, auch in Richtung Unschuld des Betroffenen zu ermitteln.


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