Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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IT-Forensik (Recht)

Cyrus V. Miller ⌂ @, Tuesday, 23.07.2013, 16:28 (vor 4139 Tagen) @ MitGlied
bearbeitet von Cyrus V. Miller, Tuesday, 23.07.2013, 16:37

In Richtung Unschuld ermittelt in diesem Fall nur ein guter Anwalt, der aber oft ziemlich viel Geld kostet, was aber in einer Trennungssituation eher nicht vorhanden ist.

Eben nicht - und genau das ist ja der Witz -
Das müsste theoretisch auch die Staatsanwaltschaft tun:

"Die Staatsanwaltschaft ist bei ihren Ermittlungen zur Objektivität verpflichtet. Sie ermittelt somit nicht nur belastende, sondern auch entlastende Umstände."
(Quelle)

In der Praxis gilt dies allerdings nur in Rechtsstaaten.
BRD-Bürger, vor allem männliche, haben im Fezi-Richterstaat leider Pech gehabt.
Persönliche Konsequenzen muss jeder selbst ziehen.

Selbst die Scharia ist da vermutlich weiter - obwohl ich hier ganz sicher nicht dem Islam das Wort reden möchte.


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