"Zu sexy" als Kündigungsgrund zulässig (Frauen)
Die Welt ist krank. Hier ist es irgendwie genau umgekehrt.
http://www.20min.ch/schweiz/news/story/Pizzakurier-stellt-nur-sexy-Lieferantinnen-ein-27100062
Sylvie Durrer, Direktorin des Eidg. Büros für die Gleichstellung hält nichts vom Job-Inserat nur für attraktive Pizza-Lieferantinnen
«Schockierend», findet das Magaly Hanselmann, Gleichstellungsbeauftragte des Kantons Waadt. «Bei diesem Fall, könnte es sich um eine direkte Diskriminierung handeln.» Auch national sorgt das «neue Konzept» für Empörung. «Das Stelleninserat ist zwar nicht an sich illegal, verletzt jedoch klar unsere Werte von Respekt und Gleichstellung», kritisiert Sylvie Durrer, Direktorin des Eidgenössischen Büros für Gleichstellung.
Hier bewegt sich der Unternehmer aber am Rande der Legalität. Das Gleichstellungsgesetz verbietet eine Nichtanstellung aufgrund des Geschlechts. Nur in wenigen Fällen gebe es Ausnahmen, so Durrer. Etwa bei Schauspielern, Models oder Angestellten eines Frauenhauses. Ob die Einschränkung zulässig sei, müsse in jedem Fall sorgfältig geprüft werden. Wird eine Nichtanstellung mit dem Geschlecht begründet, kann auf eine Entschädigung von maximal drei Monatslöhnen geklagt werden.
Überall machen Feministinnen und staatlich finanzierte Gleichstellungsbüros die Männer zu ihren Deppen.
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- "Zu sexy" als Kündigungsgrund zulässig -
hurenbock,
27.07.2013, 19:11
- "Zu sexy" als Kündigungsgrund zulässig -
MarieMeierMitEier,
27.07.2013, 19:21
- "Zu sexy" als Kündigungsgrund zulässig - Nihilator, 27.07.2013, 22:02
- "Zu sexy" als Kündigungsgrund zulässig - Nihilator, 27.07.2013, 22:24
- "Zu sexy" als Kündigungsgrund zulässig - Peter, 27.07.2013, 22:50
- Karriereleiter - Peter, 27.07.2013, 23:04
- Alles auf einen Punkt gebracht und ehrenplatz verdient: - Peter, 27.07.2013, 23:09
- "Zu sexy" als Kündigungsgrund zulässig -
MarieMeierMitEier,
27.07.2013, 19:21