Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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"Zu sexy" als Kündigungsgrund zulässig (Frauen)

Nihilator ⌂ @, Bayern, Saturday, 27.07.2013, 22:02 (vor 3929 Tagen) @ MarieMeierMitEier

Die Welt ist krank. Hier ist es irgendwie genau umgekehrt.

Und hier ist es irgendwie ganz genauso, aber eben doch ganz anders. DAS findet keine Frauenbeauftragte schockierend:
http://www.spiegel.de/karriere/berufsleben/frauenanteil-99-prozent-warum-ein-schweizer-reeder-immer-nur-ladies-einstellt-a-780022.html

«Schockierend», findet das Magaly Hanselmann, Gleichstellungsbeauftragte des Kantons Waadt. «Bei diesem Fall, könnte es sich um eine direkte Diskriminierung handeln.»

Könnte? Und da ist diese Fachmännin sich aber nicht ganz sicher oder was?

Nur noch hirnloses Geschwätz, wo man hinsieht. Wenn einer ausschließlich Frauen einstellt (oder ausschließlich Männer), dann IST das Diskriminierung. Was muß man da noch überlegen? Es kommt aber noch dicker: jede Stellenausschreibung und jede Anstellung ist mit Diskriminierung verbunden. Denn jeder Arbeitgeber hat völlig berechtigt bestimmte Vorstellungen, die ein Kandidat erfüllen soll. Und wenn einer meint, daß er mit Angestellten nur eines Geschlechts besser fährt, dann ist das sein verdammtes gutes Recht, denn ER trägt das unternehmerische Risiko. Nicht irgendeine nutzlose Geschlitztenbeauftragte.

Auch national sorgt das «neue Konzept» für Empörung. «Das Stelleninserat ist zwar nicht an sich illegal, verletzt jedoch klar unsere Werte von Respekt und Gleichstellung», kritisiert Sylvie Durrer, Direktorin des Eidgenössischen Büros für Gleichstellung.

Ach? Heißt das, es müßten auch Männer eingestellt werden oder was genau stört hier die Gleichstellung?

Hier bewegt sich der Unternehmer aber am Rande der Legalität. Das Gleichstellungsgesetz verbietet eine Nichtanstellung aufgrund des Geschlechts. Nur in wenigen Fällen gebe es Ausnahmen, so Durrer. Etwa bei Schauspielern, Models oder Angestellten eines Frauenhauses. Ob die Einschränkung zulässig sei, müsse in jedem Fall sorgfältig geprüft werden. Wird eine Nichtanstellung mit dem Geschlecht begründet, kann auf eine Entschädigung von maximal drei Monatslöhnen geklagt werden.

Soso. Und, hatte René Mägli schon irgendwelche Schwierigkeiten mit seiner Praxis? Wieviele Gleichstellungsbeauftragte haben sich schon beschwert?

Dieses Gleichstellungsgesindel lügt doch wie gedruckt. Keine hat ein Problem mit je ein Problem mit der Nichteinstellung von Männern geäußert, in der Regel ist sogar genau das ihre Agenda. Das wirkliche Problem ist doch, daß es hier um ansehnliche Frauen geht, um das Konzept "sex sells" (das man ja durchaus fragwürdig finden kann!). Aber keine sagt es, stattdessen verstecken sich alle hinter verlogener Gleichheitsscheiße. Widerlich!

--
CETERUM CENSEO FEMINISMUM ESSE DELENDUM.

MÖSE=BÖSE

Fast ein Jahr lang suchte sie Hilfe bei Psychiatern, dann wandte sie sich Allah zu.


Verboten:
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