Die Steigerung des djb (Recht)
Was es alles gibt ... und auch noch förderungswürdig ist!
Feministischer Juristinnentag 2013
Der FJT wird gefördert durch das:
Gewalt gegen Frauen mit Behinderung
Die Studie zu „Lebenssituation und Belastung von Frauen mit Beeinträchtigung und Behinderungen in Deutschland“ zeigt, dass ...
Bla bla bla
Deshalb fordern wir:
Mehr! Mehr! Mehr!
Die Wirklichkeit hinter dem Getröte:
Selbstbehauptungskurse sind für behinderte Mitmenschen oft ein wichtiger Bestandteil ihrer Rehabilitation, egal ob männlich oder weiblich. In §44 Band IX Absatz 1 Sozialgesetzbuch wird im Maßnahmenkatalog aber strikt zwischen männlichen und weiblichen Behinderten unterschieden: Dort heißt es: „Die Leistungen zur medizinischen Rehabilitation und zur Teilhabe am Arbeitsleben der […] Rehabilitationsträger werden ergänzt durch…ärztlich verordneten Rehabilitationssport in Gruppen […], einschließlich Übungen für behinderte oder von Behinderung bedrohte Frauen und Mädchen, die der Stärkung des Selbstbewusstseins dienen.“
http://manndat.de/geschlechterpolitik/durfen-behinderte-jungen-diskriminiert-werden-4.html
Effektive rechtliche Bekämpfung sexualisierter Gewalt
Wie in Norwegen sollte auch nach deutschem Recht neben der vorsätzlichen auch die fahrlässige Vergewaltigung und sexuelle Nötigung strafbar sein.
Mal überlegen, ob ich schon mal Eine fahrlässig... Fahrlässig ?? *huthochgeh* Ich glaub' ich spinne!!
Der Grundtatbestand von § 177 StGB ist dahin zu ändern, dass sexuelle Handlungen gegen oder ohne den Willen der betroffenen Person ausreichen.
Ich komm da echt nicht mehr mit. Wie sieht das in der Praxis aus, ohne den Willen? Ah, ich verstehe. Erstmal bumsen. Hinterher überlegen. Eine post coitale Nabelschau der Dame also: War das nun mit meinem Willen passiert oder kam meine Beteiligung einfach so über mich willenlose arme Frau?
Nach moderner deutscher Rechtspraxis kann sie sich für diese Überlegung gerne ein paar Monate oder auch Jahre Zeit lassen. Je nachdem, wie sich die Beziehung mit dem Typen[*] entwickelt, war sie eben mit ihrem Willen dabei oder auch nicht. Entwickelte sich diese nicht zu ihrer vollsten Zufriedenheit, dann geschah es damals nicht gegen, aber doch ohne ihren Willen und war deshalb eine brutale Vergewaltigung.
[*] Typ: Verächtliche Bezeichnung der modernen deutschen Frau für den deutschen Mann. Ähnlich dem englischen 'Kraut' oder dem französischen 'Boche' für den deutschen Landser während des Krieges. Durch diese Entmenschlichung wurde es leichter, ihn ohne Gewissensbisse abknallen zu können.
adler
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Go Woke - Get Broke!
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- Was es alles gibt ... -
pappi,
04.08.2013, 16:03
- Das GewSchG gehört komplett abgeschafft, solange die Gefahr des Missbrauchs besteht! - Yussuf K., 04.08.2013, 16:43
- Die Steigerung des djb - adler, 04.08.2013, 23:55