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Wie die jüdische Tradition die Ehescheidung regelt (Gesellschaft)

roser parks ⌂ @, Wednesday, 21.08.2013, 10:33 (vor 3898 Tagen)

Der Unterton eines Artikels!

Aus und vorbei

Wie die jüdische Tradition die Ehescheidung regelt
15.08.2013 – von Rabbinerin Gesa EderbergRabbinerin Gesa Ederberg

http://www.juedische-allgemeine.de/article/view/id/16782

Die bis heute gültigen Regeln, was der jüdische Mann seiner Frau schuldig ist,

Dies war eine Welt, die sehr andere Vorstellungen von Geschlechterrollen, den jeweiligen Aufgaben von Männern und Frauen hatte als wir heute. So stehen auch wir vor der Aufgabe, die jüdische Tradition, die rabbinische Literatur wie auch alle anderen Texte und archäologischen Funde erneut zu betrachten, um Antworten auf heutige Probleme zu finden.

Er gab der Frau schon in talmudischer Zeit völlige Freiheit und Selbstbestimmung, was umso beachtlicher ist, als die traditionelle jüdische Hochzeit den Übergang von der Entscheidungsgewalt des Vaters in die des Ehemanns bedeutete.
Diese Freiheit hieß aber zugleich, dass die Frau keine Unterhaltsansprüche stellen kann. So wurde schon bei der Hochzeit die Möglichkeit einer Scheidung mitbedacht. Die Ketuba, der Ehevertrag, bildet zugleich die Absicherung der Frau und legt fest, was sie erhält im Falle einer Scheidung, die sie selbst nicht verschuldet hat.

Allerdings ist es nach jüdischem Recht der Mann, der die Scheidung initiieren – »den Get geben« – muss, während die Frau ihn empfängt. Zwar wurden schon in talmudischer Zeit Fälle beschrieben, in denen die Frau ein Recht auf Scheidung hat: bei Misshandlung, fehlender Versorgung und wenn der Mann ihr »widerwärtig« ist. Bis heute ist aber umstritten, ob sie dieses Recht auch durch einen rabbinischen Gerichtshof, ein Beit Din, einklagen kann, oder ob in jedem Falle der Mann den Scheidebrief freiwillig ausstellen muss. Offenbar hat der Mann damit ein ganz außerordentlich starkes Druckmittel in der Hand, und dies wird leider auch oft genug ausgenutzt, zum Beispiel in Verhandlungen über Unterhalt und Sorgerecht.

Damit dieser Scheidebrief gültig ist und nicht angezweifelt werden kann, hat man genauer und detaillierter als bei jedem anderen jüdischen Rechtsdokument festgelegt, wie der Text und sogar die Zeilenaufteilung auszusehen hat. Unbeabsichtigt hat man dadurch aber wieder Raum für Anfechtungen geschaffen. Die heute beliebteste Art der Anfechtung ist, die Zeugen zu disqualifizieren, etwa weil die Rocklänge ihrer Frauen dem Rabbinat missfällt und dergleichen mehr.

Um einen Missbrauch dieser starken Stellung des Mannes im Scheidungsfall zu verhindern, zumal heute die Druckmittel der jüdischen Gemeinschaft auf widerspenstige Männer sehr gering sind, gibt es seit etwa 50 Jahren Klauseln, die den Mann verpflichten, im Falle einer zivilen Scheidung auch einen religiösen Scheidebrief auszustellen.

Da sich heute sehr viele Ehepaare trennen, ist es besonders wichtig, auch die jüdische Scheidung schon vor der Hochzeit, der Chuppa, mitzubedenken – und hier möglichst weitgehende Gerechtigkeit herzustellen. So ist es die Verantwortung der Rabbiner und der Gemeinden, vorzusorgen, um späteres Leid, wenn nicht zu verhindern, so doch wenigstens zu verringern.

Die Autorin ist Rabbinerin der Jüdischen Gemeinde zu Berlin.

Wenn jetzt derlei Rabbinerinnen jüdische Tradition neu auslegen und es sich dabei nur um Frau dreht?


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