Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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Frauen und die Eignung für das deutsche Richteramt (Recht)

Bellator Eruditus @, Friday, 11.10.2013, 18:11 (vor 4060 Tagen) @ Die Fluchbegleiterin

Bis zum Ende des deutschen Kaiserreiches konnten Frau nicht Richter werden.
Man ging davon aus, dass sie nicht urteilsfähig seien, sie also nicht in der Lage seien, die Tatsachen mit hinreichend kühlem Kopf und ausreichender Kompetenz zu beurteilen.
Wegen der bekannten Stimmungsschwankungen unserer hormonell herausgeforderten Bessermenschinnen und deren Angewohnheit in aber wirklich allem etwas persönliches zu entdecken.

Das war natürlich ein reines Vorurteil. Ha. Ha.
Heute sind wir klüger.
Heute haben wir nämlich bewiesen, dass Frauen nicht urteilsfähig sind.

Denn heute haben wir z.B. ganz real erlebt, dass eine Richterin auf 6 Monate ohne Bewährung erkennt obwohl selbst der Staatsanwalt auf Freispruch plädiert hatte. Hintergrund war wohl eine persönliche Fehde zwischen der Richterin und einer Gerichtsreporterin eines örtlichen Käseblättchens.

Und heute haben wir auch erlebt, dass eine Staatsanwältin eine Anzeige wegen Falschbeschulding einstellt, obwohl jede einzelne Behauptung der Falschbeschuldigerin positiv widerlegt wurde (also nicht nur nicht bewiesen werden konnte, was in einem Rechtsstaat vollkommen ausgereicht hätte).

Kurz: Ich finde die Idee mit der Mädchenquote bei Staatsanwaltschaft und Gericht großartig. Allerdings finde ich, es sollten nicht 60% sein sondern 100%.
Begründung:

1. Weil dann von vornherein klar ist, dass Männer ihre Justizangelegenheiten mit der Lupra klären müssen.

2. Weil die Mädels viel zu verhaltensblond sind um ohne männliche Hilfe einen Täter zu ermitteln. Und das obwohl der durchschnittliche Polizist auch nicht wirklich das Pulver erfunden haben könnte.


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