Deine berechtigte Wut gebührt der "Rheinischen Post". (Recht)
Und hier der Artikel, auf den rp-online sich bezieht. Es ist ein völlig neutraler Bericht über einen Mann, der gerade vor die Tür seines 7-jährigen Zu Hauses geschmissen wurde. Ohne Geld, ohne Ausweis und ohne Unterkunft.
Du sprichst da einen Punkt an, der mir auch schon mal durch den Kopf ging. Mollath ist ja jetzt ein Sozialfall. Und nicht missverstanden zu werden - ich gönne ihm wirklich jede erdenkliche materielle Unterstützung, um wieder auf die Beine zu kommen. ABER: zahlen müssen diese größtenteils die Sozialsystems-Einzahler. Und nicht, wie es Rechtens wäre, die verbrecherische Clique aus Politikern, Juristen, Medizinern und Frau Maske. Ein Rechtsstaat, der diesen Namen verdiente, würde sich an dieser Bagage schadlos halten.
Gruß, Kurti
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- Mieser und gehässiger Artikel über Gustl Mollath -
Kurti,
12.10.2013, 23:18
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Edelmann,
12.10.2013, 23:42
- Deine berechtigte Wut gebührt der "Rheinischen Post". -
adler,
13.10.2013, 00:55
- Deine berechtigte Wut gebührt der "Rheinischen Post". -
Kurti,
13.10.2013, 02:05
- Deine berechtigte Wut gebührt der "Rheinischen Post". - adler, 13.10.2013, 12:27
- Man fragt sich, wer oder was dieses Wurstblättchen dazu bewogen hat? - Cyrus V. Miller, 13.10.2013, 10:04
- Deine berechtigte Wut gebührt der "Rheinischen Post". -
Kurti,
13.10.2013, 02:05
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adler,
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- Mieser und gehässiger Artikel über Gustl Mollath - jens_, 13.10.2013, 10:11
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Edelmann,
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