Prostitution ist ein Menschenrecht! Bitte unterschreiben (Allgemein)
‚Frankfurter Erklärung‘: Rechte und Respekt für Sexarbeiter/innen!
Aus Anlass der bevorstehenden Bundestagswahl und in Sorge, dass erste Ansätze einer rechtlichen Anerkennung von Prostitution durch die zukünftige Bundesregierung wieder zunichte gemacht werden, appellieren wir an alle Politiker/innen:
Eine Ausgestaltung von Prostitution als legaler Wirtschaftszweig bedarf keiner besonderen polizeilichen Kontrolle und Reglementierung, wie sie von verschiedenen Parteien gegenwärtig wieder gefordert wird. Verschärfte Strafrechtsbestimmungen, Razzien und Kontrollen sowie die Registrierung von Sexarbeiter/innen stehen für eine Reglementierung im Stil vergangener Jahrhunderte, die nicht hinnehmbar ist.
Deshalb fordern wir alle politisch Verantwortlichen auf: Setzen Sie sich gemeinsam mit uns ein für die tatsächliche rechtliche Gleichstellung von Prostitution mit anderen Berufen, für den Erhalt der Vielfalt sexueller Dienstleistungen sowie die gesellschaftliche Wertschätzung von Sexarbeit!
Begründung:
Spätestens seit den Beschlüssen der Innenministerkonferenz von 2010 und der Bundesrats-Entschließung „"Stärkere Reglementierung des Betriebs von Prostitutionsstätten" vom Februar 2011 findet im öffentlichen Raum eine unglaubliche Stimmungsmache gegen Sexarbeiter/innen in der Prostitution statt. „Armuts-„ und „Zwangsprostitution“, „organisierte Kriminalität“ und „Menschenhandel“ – kein Klischee und kein Vorurteil wird ausgelassen, um unter dem Vorwand des „Schutzes der Prostituierten“ deren Rechte massiv zu beschneiden. Tatort und Talkshows, SPIEGEL und Springer-Presse – alle machen mit, wenn es um die von Alice Schwarzer geforderte „Ächtung“ von Prostitution geht.
Immer mehr nähern wir uns dem Punkt, an dem die mediale Stimmungsmache in den Abbau der Rechte von Sexarbeiter/innen mündet. Den Anfang macht gegenwärtig die in ihren letzten Zügen liegende CDU/CSU/FDP-Bundesregierung, die am 04.06.2013 eine neues Prostitutionsüberwachungsgesetz (Drucksache 17/13706) vorgelegt hat. Unter dem Vorwand, die Unzulänglichkeiten des Prostitutionsgesetzes von 2001 zu beseitigen, geht es in Wirklichkeit um die Abwicklung jeglicher Legalisierung von Prostitution. Die Bundestagsaussprache zu diesem Gesetzentwurf (243. Sitzung, 6. 6.2013) ließ daran keinen Zweifel aufkommen. Die Existenz „selbstbestimmter Sexarbeiterinnen“ wurde dort von Herrn MdB Uhl (CDU), als „Schwachsinn“ bezeichnet, den er sich nicht mehr anhören mag. Entgegen aller wissenschaftlich belegten Tatsachen wird dort erklärt: „Wir müssen diesem verbrecherischen Milieu ein Ende machen. Diese Form der organisierten Kriminalität existiert in Deutschland in einem Ausmaß wie in keinem anderen europäischen Land.“ (243. Sitzung, S. 30800)
Die Realität durchgängig sinkender Kriminalitätszahlen im Rotlichtbereich sowie im Bereich „Menschenhandel“, wissenschaftliche Untersuchungen im Auftrag des BKA, die eine marginale Existenz von so genannter „organisierter Kriminalität“ im Prostitutionsgewerbe belegen, werden ebenso ignoriert wie die Tatsache der Selbstorganisation von Sexarbeiter/innen. Was nicht ins eigene Weltbild passt, wird ausgeblendet um eine Rechtfertigung zu haben, dass man gegen die Betroffenen und über ihre Köpfe hinweg Gesetze beschließt, die nur eins belegen: die völlig abgehobene Parallelwelt, in der die Verfasser derartiger Gesetze offenbar beheimatet sind.
Die Befürworter verschärfter Prostitutionsgesetze glauben, sich auf Vertreter von Polizei und Staatsanwaltschaften stützen zu können. Zu Unrecht. In der 2007 von der Bundesregierung veröffentlichten Evaluation des Prostitutionsgesetzes haben diese Berufsgruppen nachweislich kein Votum für eine zusätzliche „gewerberechtliche Überwachung“ der Prostitution abgegeben. Die Rede von einem angeblich rechts- und regelungsfreien Raum, in dem Prostitution sich zutragen soll, ist eine interessierte Fiktion, die sich schon angesichts des bestehenden engmaschigen straf- und ordnungsrechtlichen Überwachungsinstrumentariums gegenüber Prostitution und ständiger Razzien und „Routinekontrollen“ in heiße Luft auflöst. (vgl. www.donacarmen.de/wp-content/uploads/2013/06/PM-10-Erkl%C3%A4rung-Bundestag1.pdf)
Wenn gar nichts mehr hilft, flüchtet man ins so genannte „Dunkelfeld“: Angeblich gibt es Hunderttausende „Zwangsprostituierte“ in Deutschland und Europa. Auch dies ist eine Fiktion. Denn Fakt ist: „Eine konkrete Dunkelfeldstudie wurde jedoch bis heute nicht erstellt“, so die Antwort des Bundesinnenministeriums am 22. 02. 2013 auf eine Anfrage des Abgeordneten Beck (Antwort auf BT-Drucksache 17/12291, S. 3).
Unbestreitbar: Das Prostitutionsgesetz hat nicht alle Fragen gelöst. Unbestreitbar gibt es Regelungsbedarf. Aber es kann nur um eine Regelung auf Augenhöhe – mit und nicht gegen die Betroffenen im Prostitutionsgewerbe gehen.
Sexarbeiter/innen in der Prostitution brauchen keinen Rückschritt in Zeiten rechtlicher Diskriminierung und Kriminalisierung. Sie brauchen keine halbherzige, sondern eine vollständige Legalisierung. Sie brauchen Rechte und die Parteinahme einer aufgeklärten und liberalen Öffentlichkeit, die sich nicht länger ein X für ein U vormachen lässt: „Schutz“ darf nicht gegen „Rechte“ ausgespielt werden, Probleme der Migration nicht auf Kosten der Rechte von Sexarbeiter/innen verhandelt werden.
Die geplanten Verschärfungen der Prostitutionsgesetzgebung zielen auf eine schrittweise Abschaffung von Prostitution. Sie nehmen Züge eines religiös motivierten Kreuzzugs an, wenn ein CDU-Vertreter im Bundestag dabei mit dem Begründer der Heilsarmee bekennt: „...solange es eine Seele gibt, in der das Licht Gottes noch nicht scheint – will ich kämpfen“. (243. Sitzung Bundestag, 6. 6. 2013, S. 30803)
Lassen Sie uns mit diesen fundamentalistischen Gotteskriegern nicht alleine! Unterstützen Sie die „Frankfurter Erklärung“ mit Ihrer Unterschrift!
Im Namen aller Unterzeichner/innen.