Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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U-Boot aus Sachsen (Politik)

Manhood, Saturday, 09.11.2013, 21:13 (vor 4081 Tagen) @ Mus Lim

Grundgesetz/Verfassung stellt immer ein Abwehrrecht des Bürgers gegen die Herrschenden dar.

In diesem Sinne ist der Staat der einzige, der sich an das Grundgesetz zu halten hat. Und zwar in allein seinen Ausprägungen: Justiz/Rechtsprechung, Parlament/Gesetzgebung, Regierung,/Verwaltung/Staatsbürokratie. Alle anderen können sich "auf das Grundgesetz berufen".

Also muss sich kein Bürger an das Grundgesetz halten, wenn er kein Staatsamt bekleidet: unabhängig, ob er muslimisch, jüdisch, christlich, atheistisch oder aus Sachsen ist.

Das ist absolut korrekt. Meine Rede. Von daher ist auch der sog. "Verfassungsschutz" absurd. Er ist ein totalitäres Herrschaftsinstrument des Staates gegen das Volk. ;-)

Grüsse

Manhood

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