Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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U-Boote im Tal der Ahnungslosen (Politik)

Mus Lim ⌂ @, Sunday, 10.11.2013, 02:45 (vor 4081 Tagen) @ Sachse

Das mag ja mit Blick oben vom Schweizer Berg so gesehen werden. Geht man näher ran:

Artikel 2
(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.

Schon hier sieht man, dass jedem Bürger auferlegt ist, die Rechte anderer nicht zu verletzen.
Gerade dieser Artikel wird ja doch von einigen Religionen nicht ganz ernst genommen.

Ja, und wer
a) des Lesens fähig und
b) des Verstehens mächtig,
der weiß, dass da dem Bürger keine Pflichten "auferlegt" werden, sondern ein Recht "zugestanden", das "Recht auf freie Entfaltung seiner Persönlichkeit", dass der Bürger nach Grundgesetz gegenüber dem Staat hätte.

Aber de facto schreibt der Staat dem Bürger vor, wie er zu leben hat und der Sachse ist eben zu ahnungslos, um das auch nur ansatzweise zu begreifen.

Noch mal zum Mitschreiben:
Im GG wird das Verhältnis Bürger zum Staat geregelt.

Das Verhältnis der Bürger untereinander hingegen wird im BGB geregelt.

Also, Sachse, setzen: 6!

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Der einzige „Hirni“ hier weit und breit.
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