Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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Das oben aufgeführte dürfte nicht relevant für den beklagten Anspruch sein (Allgemein)

Ausschussquotenmann, Monday, 11.11.2013, 22:53 (vor 4049 Tagen) @ Joe

Und wird in dem Urteil auch keine Erwähnung finden. Von daher wird auch die Urteilsbegründung sich nicht damit nicht beschäftigen. Es besteht nur die Gefahr der Prozesskosten. Die Rechtsfrage, ob auch Blogger dieses Recht haben hat mit den Ausführungen nichts zu tun.
Wenn es also nur darum geht den Anspruch geltend zu machen wäre es wahrscheinlich einfacher formell die Erfordernisse als Jounalist zu erfüllen und sich den Presseausweis zu beschaffen oder aber einen anderen Journalisten zu beauftragen die gewünschten Auskünfte zu beschaffen.


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