Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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Ja. (Familie)

Yussuf K., Thursday, 21.11.2013, 12:07 (vor 4236 Tagen) @ knn

Generell gilt aber das sogenannte „Zerrüttungsprinzip“, also die Fortführung der Ehe muss als unzumutbar gelten. Die Schuldfrage ist irrelevant. Ein „Versorgungsausgleich“ wird nur auf Antrag vollzogen und nicht wie in Deutschland automatisch.

Scheidungsgründe können u. a. sein: Ehrenrührige Straftat, unehrenhafter Lebenswandel (Unterschlagung, Veruntreuung, Diebstahl etc.); Verlassen des Ehepartners u. damit Nichterfüllung ehelicher Pflichten; gutachtlerlich attestierte u. unheilbare Geisteskrankheit eines Ehepartners; Misshandlungen od. Ehrkränkungen; Ehebruch (Sex mit Dritten) .. Sex mit Tieren oder homosexuelle Handlungen sind aber ausgenommen


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