Ja. (Familie)
Generell gilt aber das sogenannte „Zerrüttungsprinzip“, also die Fortführung der Ehe muss als unzumutbar gelten. Die Schuldfrage ist irrelevant. Ein „Versorgungsausgleich“ wird nur auf Antrag vollzogen und nicht wie in Deutschland automatisch.
Scheidungsgründe können u. a. sein: Ehrenrührige Straftat, unehrenhafter Lebenswandel (Unterschlagung, Veruntreuung, Diebstahl etc.); Verlassen des Ehepartners u. damit Nichterfüllung ehelicher Pflichten; gutachtlerlich attestierte u. unheilbare Geisteskrankheit eines Ehepartners; Misshandlungen od. Ehrkränkungen; Ehebruch (Sex mit Dritten) .. Sex mit Tieren oder homosexuelle Handlungen sind aber ausgenommen
gesamter Thread:
- Scheidungen: Die türkische Regierung hat im Gegensatz zur deutschen Regierung das Problem immerhin erkannt! -
Yussuf K.,
21.11.2013, 10:26
- Kennt jemand die Scheidungsgesetze? -
knn,
21.11.2013, 11:51
- Ja. -
Yussuf K.,
21.11.2013, 12:07
- Nachfrage: -
knn,
21.11.2013, 12:44
- Nachfrage: - Yussuf K., 21.11.2013, 14:28
- Sach mal, willst Du uns verarschen? -
Holger,
21.11.2013, 20:05
- Zerüttungsprinzip -
Werner,
21.11.2013, 20:55
- Universalbegriff - Yussuf K., 22.11.2013, 07:03
- Zerüttungsprinzip -
Werner,
21.11.2013, 20:55
- Nachfrage: -
knn,
21.11.2013, 12:44
- Ja. -
Yussuf K.,
21.11.2013, 12:07
- Ähm, weiß die Frau den Mann nicht zu Befriedigen. - Diogenes, 22.11.2013, 00:56
- Kennt jemand die Scheidungsgesetze? -
knn,
21.11.2013, 11:51