Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

Homepage - Archiv 1 - Archiv 2 -- Hilfe - Regeln für dieses Forum - Kontakt - Über uns

129659 Einträge in 32207 Threads, 293 registrierte Benutzer, 493 Benutzer online (1 registrierte, 492 Gäste)

Entweder bist Du ein aktiver Teil der Lösung, oder ein Teil des Problems.
Es gibt keine unbeteiligten Zuschauer!

    WikiMANNia
    Femokratieblog
Avatar

#Frauengewalt: "Einer geht noch, einer geht noch rein!" (Gewalt)

Musharraf Naveed Khan, Tuesday, 26.11.2013, 18:58 (vor 4045 Tagen) @ Conny

Soweit mir bekannt, unterscheidet man Mord und Totschlag. Wobei Mord eine geplante Tötung ist.

Das ist dem Mann wahrscheinlich egal, wie das die Rechtssprechung definiert. Er ist tot. Es ist nicht auszuschließen, dass er hätte noch leben wollen. Wenn er diesbezüglich keine einseitige Willensbekundung hinterlegt hat, war´s wahrscheinlich auch kein Mord oder Totschlag oder gewalttätiges Ableben durch Fremdeinwirkung, möglicherweise war er ja sogar einverstanden?

Also ich persönlich lass mich nicht mehr von dieser Justiz dummquatschen. Wenn die von "fehlenden Tatmerkmalen" sprechen, dann meinen die wahrscheinlich folgendes:

- Mann bringt Frau um = Mord
- Frau bringt Mann um = kein Mord

Das Geschlecht schein in der Rechtssprechung beim Delikt "Mord" ein ausschlaggebendes Tatmerkmal zu sein. So jedenfalls offenbart sich mir das.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum