Interessantes Urteil zum Umgang (Allgemein)
Das Amtsgericht hat wegen Verstoßes gegen die vollstreckbare Umgangsregelung in dem gerichtlich gebilligten Vergleich vom 10.11.2011 (AG Gießen 246 F 2003/11) zu Recht ein Ordnungsgeld ersatzweise Ordnungshaft gegen die Antragsgegnerin festgesetzt.
Also, Mama wollte den Umgang verhindern, nein, sie hat ihn entgege einer gerichtlichen Vereinbarung verhindert.
Nun muss sie zahlen...
Und, Kind lebt mittlerweile beim Vater.
--
„Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ (
gesamter Thread:
- Interessantes Urteil zum Umgang -
Sachse,
13.12.2013, 15:09
- Interessantes Urteil zum Umgang -
guerrero,
13.12.2013, 16:39
- Interessantes Urteil zum Umgang - Sachse, 13.12.2013, 16:51
- Interessantes Urteil zum Umgang -
Rainer,
13.12.2013, 19:46
- Interessantes Urteil zum Umgang - Lausemädchen, 13.12.2013, 20:03
- Interessantes Urteil zum Umgang -
guerrero,
13.12.2013, 16:39