Interessantes Urteil zum Umgang (Allgemein)
Bei Nichtbezahlen droht Erzwingungshaft. Für 10Euro können das schon mal 2 Tage sein. Die Schuld ist danach nicht erlassen.
Nö......... für 10 Euro maximal 1 Tag. Darüber hinaus ist es furzpiepegal ob die Schuld danach erlassen ist, es gibt nämlich keine weitere Vollstreckungsform. Jede Behörde, einschließlich Justiz hat nach einer Erzwingungshaft bei Nichtzahlung nur noch die Möglichkeit eine Sache verjähren zu lassen, ohne nur einen Cent beitreiben zu können.
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Sachse,
13.12.2013, 15:09
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guerrero,
13.12.2013, 16:39
- Interessantes Urteil zum Umgang - Sachse, 13.12.2013, 16:51
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Rainer,
13.12.2013, 19:46
- Interessantes Urteil zum Umgang - Lausemädchen, 13.12.2013, 20:03
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guerrero,
13.12.2013, 16:39