Jurist auf Bahnhofspennerniveau verharzt (Recht)
Arbeitsplatz gibt es natürlich nur für Quotenuschis.
Der Kläger ist von der Ausbildung Volljurist. Er legte am 18.03.1980 sein erstes juristisches Staatsexamen mit der Note "befriedigend" (7,25 Punkte) und am 22.09.1982 sein zweites juristisches Staatsexamen ebenfalls mit der Note "befriedigend" (7,34 Punkte) ab. Von 1982 bis 1998 war er als selbständiger Rechtsanwalt in verschiedenen Bezirken tätig. Am 29.01.1999 verzichtete er aus wirtschaftlichen Gründen auf die Zulassung als Rechtsanwalt. In seinem Lebenslauf ist angegeben: "Seit 01.02.2000 von bezahlter Arbeit ausgeschlossen" und "seit 01.01.2005 im Zuge der sogenannten Reform Harz IV auf Bahnhofspennerniveau verharzt". Des weiteren ist im Lebenslauf vermerkt "Februar 2004 Bewerbung als Vorstandsvorsitzender der Bundesagentur für Arbeit, Nürnberg, auserwählt: Herr Weise".
http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Urteile_Diskriminierung_AGG_Stuttgart_LAG_3Ta119-07.html
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Mus Lim,
13.12.2012, 00:27
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