Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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Allein die djb-Mitgliedschaft von Richterinnen ist Ablehnungsgrund wegen Befangenheit. (Allgemein)

Cyrus V. Miller ⌂ @, Thursday, 13.12.2012, 18:57 (vor 4361 Tagen) @ Oliver

Da der djb ausschließlich profeministische Positionen vertritt, ist von Mitgliederinnen schon per Definition keine neutrale Position gegenüber männlichen Prozessbeteiligten möglich. Es wäre interessant, hier mal ein Grundsatzurteil zu erwirken.

Der Laden gehört an sich vom Verfassungschutz beobachtet, dichtgemacht und die Beteiligten wegen vorsätzlichen Verstoßes gegen Art. 3 GG ihrer Ämter enthoben, unter Wegfall sämtlicher Pensions- und Versorgungsansprüche.

Man möchte gar nicht wissen, was da hinter verschlossenen Türen abgesprochen wird.

Die Ungeheuerlichkeit dieses Verbandes muss man sich mal vor Augen führen:
Per Amtseid zur Neutralität verpflichtete "Staatsdienerinnen" aus der Judikative versuchen hier massiv Einfluss auf die Legislative zu nehmen, indem sie frauenprivilegierende Forderungen(!) an die Politik stellen.

So viel zum Thema "Gewaltenteilung als demokratischer Grundsatz", den man in der Schule brav lernen durfte und darf.


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