Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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Sie dürfen es verschweigen! (Allgemein)

adler @, Kurpfalz, Friday, 14.12.2012, 02:21 (vor 4364 Tagen) @ Cyrus V. Miller

Allein die djb-Mitgliedschaft von Richterinnen ist Ablehnungsgrund wegen Befangenheit.
Da der djb ausschließlich profeministische Positionen vertritt, ist von Mitgliederinnen schon per Definition keine neutrale Position gegenüber männlichen Prozessbeteiligten möglich. Es wäre interessant, hier mal ein Grundsatzurteil zu erwirken.

Du kannst die Befangenheit nicht belegen, weil sie ihre Mitclitoridenschaft beim djb nicht angeben müssen. Ich hatte es schon oben erwähnt. Weil es aber so anscheinend durch die Maschen fällt, habe ich nochmal nach den Einzelheiten gesucht.

Es war Dr. Schulte-Frohlinde, der sich eigentlich das Recht erstreiten wollte, Mitglied des djb zu werden. Als er schließlich die Mitclitoridenschaft der ablehnenden Richter_Innen wissen wollte, lief auch dies schon bis zu BVerfGer und wurde verworfen.

* Gedanken zum Deutschen Juristinnenbund (djb) - adler(R), 13.10.2011
http://www.wgvdl.com/forum2/forum_entry.php?id=203194

Der Verfasser Dr. Schulte-Frohlinde, der auch selbst Jurist ist, hatte 2007 die Aufnahme in den Deutscher Juristinnenbund e. V. (djb) beantragt. Schon der Verlauf, natürlich der Ablehnung, spricht Bände.

05.06.2007 Ablehnung Aufnahme DJB
Mit Schreiben vom 05.06.2007 hat der Deutsche Juristinnenbund e. V. die Aufnahme des Verfassers wegen seines Geschlechtes abgelehnt Anlage.

08.06.2007 Antidiskriminierungsstelle des Bundes
Mit Schreiben vom 08.06.2007 hat sich der Verfasser an die Antidiskriminierungsstelle des Bundes gewandt und um Vermittlung gebeten.

10.08.2007 Ablehnung Antidiskriminierungsstelle
Mit Schreiben vom 10.08.2007 hat die Antidiskriminierungsstelle des Bundes dem Verfasser mitgeteilt, der Deutsche Juristinnenbund e. V. falle nach dortiger Auffassung nicht unter das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz Anlage.

Leiterin der Antidiskriminierungsstelle ist Frau Dr. Martina Köppen, erklärtermaßen selbst Mitglied im Deutscher Juristinnenbund e. V.

http://schulte-frohlinde.de/node/10

Im Folgenden wird noch die, im Verlauf des Sorgerechtsstreites, Weigerung einer "Richterin am AG Berlin" beschrieben, darüber Auskunft zu geben, ob sie Mitglied beim djb ist.

Die Beschwerde landete beim Kammergericht, wieder vor einer Richter_In, die keine Auskunft über eventuelle Mitglclitoridenschaft beim djb geben wollte. Da diese aber in dem Falle ja in eigener Sache entscheiden müßte und damit eine Befangenheit nicht ausgeschlossen wäre, landete die Sache schließlich beim BVerfGer.

Das Ergebnis kann nun nicht mehr überraschen.
Mit Beschluss vom 4. September 2008 zu Aktenzeichen – 1 BvR 1682/08 – hat der erste Senat des BVerfG in Person der Richterin Hohmann-Dennhardt und der Richter Gaier und Kirchhof die Verfassungsbeschwerde einstimmig ohne Angaben von Gründen nicht zur Entscheidung angenommen Anlage. Eine Äußerung zu einer möglichen Mitgliedschaft der Richterin Frau Hohmann-Dennhardt im Deutschen Juristinnenbund e. V. erfolgte dabei nicht.

Die Richterin beim LG habe mit ihrer Weigerung ihre Unabhängigkeit gewahrt [sic!] heißt es in der Begründung der Kammer.

Ola, das ist keck!

Allein die Furcht davor, eine Mitglclitoridenschaft beim djb offen zu bekennen, lässt Raum für ein weites Feld an Spekulationen und mich beschleicht ein ungutes Gefühl dabei. Muß Frau sich dafür schämen? Ich glaube diese KämpferInnen an der Frauenbefreiungsfront schämen sich nicht dafür, sondern sind, im Gegenteil, noch stolz darauf, einer solche Seilschaft anzugehören.

Bleibt nur noch zu folgern, dass der djb ein ideologischer Verein ist, der darauf aus ist, bestehende Gesetze einseitig auszulegen und Lobbyarbeit übt, um diese einseitig zu verändern. Damit ist er aber eben nicht mehr unabhängig, sondern parteiisch. Die Frage muß erlaubt sein, ob nicht schon das bloße Vorhandensein einer solchen Vereinigung die viel beschworene Unabhängigkeit zumindest einer Richter_In in Frage stellt.

Ist sie dann auch noch Mitglclitoris in einem solchen Verein, der sich den weiteren Ausbau der Frauenbevorzugung auf die Fahnen geschrieben hat, denn sonst gäbe es ihn ja nicht, dann kann diese Unabhängigkeit getrost in Zweifel gezogen werden.

Und ist sie dann auch noch Richter_In an einem Familiengericht, dann halte ich eine Befangenheit nicht nur für möglich, sondern für unvermeidlich.

Gruß
adler

--
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