BVerfG: Behörden dürfen Vaterschaftsanerkennung nicht anfechten (Recht)
Seit 2008 durften Behörden die Anerkennung von Vaterschaften anfechten, wenn sie dahinter einen Missbrauch des Aufenthaltsrechts vermuteten. Das Bundesverfassungsgericht hat diese Regelung nun gekippt. Die pauschale Gesetzgebung stelle alle betroffenen Eltern unter Generalverdacht.[..]
Ich bin mir nur noch nicht klar, ob das jetzt gut oder schlecht ist.
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Es ist kein Merkmal von Gesundheit, wohl angepasstes Mitglied einer zutiefst kranken Gesellschaft zu sein
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- BVerfG: Behörden dürfen Vaterschaftsanerkennung nicht anfechten -
Christine,
30.01.2014, 17:02
- BVerfG: Behörden dürfen Vaterschaftsanerkennung nicht anfechten -
Wolfgang A. Gogolin,
30.01.2014, 18:03
- Schaut auf diese Stadt... - Ausschussquotenmann, 30.01.2014, 20:48
- BVerfG: Behörden dürfen Vaterschaftsanerkennung nicht anfechten -
Wolfgang A. Gogolin,
30.01.2014, 18:03