Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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BVerfG: Behörden dürfen Vaterschaftsanerkennung nicht anfechten (Recht)

Wolfgang A. Gogolin ⌂ @, Hamburg, Thursday, 30.01.2014, 18:03 (vor 3949 Tagen) @ Christine

Das ist natürlich sehr gut.
Jetzt darf jeder Afrikaner hierblieben, der irgendeine Vaterschaft anerkennt - Unterhaltszahlungen wird er ohnehin nicht leisten, allenfalls Stütze kassieren. Genau das war und ist ja Sinn der Regelung, genau darum dürfen Behörden nicht anfechten.
Der Staat zahlt dann für Mutter, Kind und 'Vater' - so haben es die Wählerinnen und Wähler entschieden.

Und falls er doch wegen einer Straftat abgeschoben werden sollte, fällt ihm ein tränenreiches Coming-Out ein, das ihm eine lebenslange Pension sichert, weil in seinem Heimatland ja Schwule verfolgt werden.

Viele Grüße
Wolfgang


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