Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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Darum geht's (Allgemein)

Red Snapper, Tuesday, 04.02.2014, 15:09 (vor 3888 Tagen) @ Peaceful Warrior

Der Beschuldigte ist aufgrund des bisherigen Ermittlungsergebnisses verdächtig, unter der Adresse www.weiberplage.de ein Forum im Internet zu betreiben, in welchem in verschiedenen Beiträge Frauen unter anderem als "Fotzen", "Tiere" oder "Behinderte" bezeichnet werden. Der Beschuldigte spricht ihnen unter anderem das Wahlrecht sowie das Recht auf Abtreibung ab und vertritt die Auffassung, Frauen seien minderwertige Menschen, die allein zur Reproduktion, nicht jedoch zur Erwerbstätigkeit geschaffen seien.

Es ist zu vermuten, dass die Durchsuchung zum Auffinden von Beweismitteln und Einziehungsgegenständen, insbesondere des zur Tatbegehung verwendeten Computers und der hierauf gespeicherten verfahrensgegenständlichen Texte, führen wird.

Das vorgefundene Beweismaterial ist in Verwahren zu nehmen oder in anderer Weise sicherzustellen.

In den Fällen des § 98 Abs. 2 StPO ist binnen drei Tagen die richterliche Bestätigung der Beschlagnahme herbeizuführen.

Bonn, den 17.12.2013
Amtsgericht, Abt. 51

Dr. Kraus
Richter am Amtsgericht


Zusammengefasst: es geht um Gedankenverbrechen und missliebige Meinungen.


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