Warum nicht gleich Ruebe runter? (Off-Topic)
Die Staatsanwaltschaft Kassel sagte, dass das Entwenden von Lebensmitteln, die für „die bestimmungsgemäße Entsorgung bestimmt sind“ in der Regel als Diebstahl geahndet wird. Eine solche Tat kann dementsprechend mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren bestraft werden. Wenn die Lebensmittel zudem besonders gesichert sind, handele es sich um Einbruchsdiebstahl, was mit bis zu zehn Jahren Haft bestraft werden kann.
Immer vorausgesetzt, es handelt sich um deutsche Taeter!
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Musharraf Naveed Khan,
17.02.2014, 10:47
- Warum nicht gleich Ruebe runter? - Maxx, 17.02.2014, 11:10
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Jeff,
17.02.2014, 15:51
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