An sich nicht strafbar. (Off-Topic)
Die Abfallentnahme durch Containern ist kein Straftatbestand, wenn im konkreten Fall zu erkennen ist, dass der Abfallerzeuger kein ernsthaftes Interesse am Einbehalt der Sache haben kann. Eine Anzeige wegen Diebstahls ist in solchen Fällen als unzulässiger Rechtsmissbrauch nach § 226 BGB zu werten, da es hier nur darum geht, jemand anderem Schaden zuzufügen.
http://de.wikipedia.org/wiki/Containern
Aber man behauptet einfach die Sachen wären für die Tafeln bestimmt gewesen, damit die hier einen Diebstahl bejahen können. Die Tafeln gehören zur Sozialmafia dazu. Ein besseres Recht zur Resteverwertung als die Angeklagten es haben mag ich hier aber nicht erkennen.
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Musharraf Naveed Khan,
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