Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

Homepage - Archiv 1 - Archiv 2 -- Hilfe - Regeln für dieses Forum - Über uns

135693 Einträge in 34372 Threads, 294 registrierte Benutzer, 82 Benutzer online (0 registrierte, 82 Gäste)

Entweder bist Du ein aktiver Teil der Lösung, oder ein Teil des Problems.
Es gibt keine unbeteiligten Zuschauer!

    WikiMANNia
    Femokratieblog

An sich nicht strafbar. (Off-Topic)

Ausschussquotenmann, Tuesday, 18.02.2014, 12:54 (vor 4322 Tagen) @ Musharraf Naveed Khan

Die Abfallentnahme durch Containern ist kein Straftatbestand, wenn im konkreten Fall zu erkennen ist, dass der Abfallerzeuger kein ernsthaftes Interesse am Einbehalt der Sache haben kann. Eine Anzeige wegen Diebstahls ist in solchen Fällen als unzulässiger Rechtsmissbrauch nach § 226 BGB zu werten, da es hier nur darum geht, jemand anderem Schaden zuzufügen.
http://de.wikipedia.org/wiki/Containern

Aber man behauptet einfach die Sachen wären für die Tafeln bestimmt gewesen, damit die hier einen Diebstahl bejahen können. Die Tafeln gehören zur Sozialmafia dazu. Ein besseres Recht zur Resteverwertung als die Angeklagten es haben mag ich hier aber nicht erkennen.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum